Start im Herbst: Flachstahl Salzgitter will 95 Strommasten abbauen

Start im Herbst: Flachstahl Salzgitter will 95 Strommasten abbauen

Die Salzgitter Flachstahl GmbH hat Großes vor. Sie will ab Herbst die 95 Stahlmasten abbauen, die einst die Hochspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Hallendorf und Peine trugen. Für den Rückbau hat sie ein Planfeststellungsverfahren beantragt.

Vom Umspannwerk in Hallendorf führte die Hochspamnnungsleitung bis nach Peine.

Strom fließt schon lange keiner mehr über das Umspannwerk in Hallendorf für die Produktion der Peiner Träger. Die 1940 gelegte 110-Kilovolt-Leitung wurde vor zehn Jahren abgeschaltet, die Kabel sind schon lange abgebaut. Die Tochter der Salzgitter AG bezieht den Strom für ihr Werk in Peine aus dem öffentlichen Netz.

Deshalb sollen ab Herbst 2013 auch die 95 stählernen Gestelle verschschwinden. Die Kosten dafür will der Konzern nicht nennen. Die 200 Tonnen Stahlschrott lassen sich verwerten und sollen wieder in den Hochöfen der Flachstahl GmbH landen. Anders verhält es sich mit den Fundamenten. 1000 bis 1500 Kubikmetern Stahlbeton müssen aus den Böden entfernt und vorschriftsmäßig entsorgt werden. Die Arbeiten übernimmt eine Spezialfirma. Welche ist laut Konzern bisher nicht entscheiden.

Pläne liegen öffentlich aus

Gut ein Jahr sollen die Arbeiten dauern. Die Masten stehen in den Gemarkungen Hallendorf, Bleckenstedt, Engelnstedt, Broistedt, Vallstedt, Bodenstedt, Liedingen, Bettmar, Sierße, Fürstenau, Woltorf, Essinghausen und Peine.

Bevor die Spezialisten anrücken, muss die Salzgitter Flachstahl das Planfeststellungsverfahren abwarten, das sie bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover beantragt hat. Die Pläne mit den Zeichnungen und Erläuterungen liegen dazu vom 15. März bis 15. April öffentlich aus im Rathaus in Salzgitter-Lebenstedt, sie sind einzusehen in den Zimmern 917 und 919 während der Dienststunden. Die Stadt gibt Informationen zu dem Verfahren auch telefonisch unter 05341/839-4109 oder per E-Mail (planung@stadt.salzgitter.de).

Jeder, dessen Belange durch die Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Einspruch einlegen  bei der Landesbehörde, aber auch bei der Stadt Salzgitter oder den betroffenen Gemeinden.