Kinderschänder: Missbrauch an Freundin (10) des Sohns

Kinderschänder: Missbrauch an Freundin (10) des Sohns

Wolfsburg. Der Fall des Kinderschänders aus Wolfsburg zieht immer weitere Kreise. Vor dem Landgericht Baden-Baden kam jetzt heraus, dass sich der 34-Jährige auch an seinem letzten Wohnsitz in der Samtgemeinde Velpke an einem kleinen Mädchen verging. Im Gegenzug fürs Geständnis handelte der Angeklagte eine Strafe von maximal fünfeinhalb Jahren aus.

Der Prozess gegen den Wolfsburger, der einen weiteren Missbrauchsfall gestand läuft im Landgericht Baden-Baden.

Vor dem Landgericht Baden-Baden muss sich der frühere Bildungsreferent des „Zentrums Demokratische Bildung“ wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs verantworten – er soll in Rastatt die Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchen fotografiert haben (Rundblick berichtete). Für die Öffentlichkeit völlig überraschend wartete die Staatsanwaltschaft vergangenen Dienstag mit einer Nachtrags-Anklage auf. Nach der Berichterstattung meldete sich offenbar eine Familie bei den Ermittlungsbehörden, das BKA recherchierte sofort, Ergebnis: Laut Anklage soll sich der 34-Jährige auch an seinem Wohnort an einem Mädchen (10) vergangen haben.

Beim Opfer handle es sich um eine Freundin des Sohnes, die an manchen Wochenenden bei der Familie des Angeklagten übernachtet hatte. Dabei übertölpelte der Angeklagte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft das Kind mit einem Computerprogramm, mit dem man „Schauspielerin werden“ könnte. Er fertigte Nacktbilder von dem Mädchen an und erpresste sie damit – an mindestens drei verschiedenen Tagen musste das Kind dann laut Anklage sexuelle Handlungen an sich vornehmen lassen.

Angeklagter legt Geständnis ab

Wolfsburg. Drei Verhandlungstage lang hatte Michael N. beharrlich zu den Missbrauchs-Vorwürfen geschwiegen, amDienstag legte der 34-Jährige ein umfassendes Geständnis ab. Im Gegenzug dafür handelten seine Verteidiger einen Strafrahmen aus, der sich zwischen viereinhalb und fünfeinhalb Jahren bewegen wird.Sein umfassendes Geständnis legte der Mann gestern unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab, um die Intimsphäre seiner jungen Opfer zu schützen. Zuvor hatte der Familienvater auf einem Gespräch mit seiner Frau beharrt – womöglich wollte er ihr zunächst offenbaren, dass er sich auch im gemeinsamen Wohnhaus an einem Kind vergangenen hatte.

Nicht zuletzt die neue Anklage hatte den Druck offenbar so erhöht, dass der Mann sein Schweigen gestern brach. Am 4. Oktober werden die Plädoyers gehalten, das Urteil könnte dann schnell folgen.