Neue Sondernutzungsgebühren: Stadt Salzgitter will Sätze halbieren
Nicht mehr zu bezahlen: Blumenhändler Jens Neubert vor seinem Geschäft in Salzgitter-Bad. Die Sondernutzung der acht Quadratmeter kostet ihn bisher 183 Euro im Jahr, künftig würde die Stadt eine Gebühr von 3.756 Euro verlangen – mehr als das Zwanzigfache. Foto: yw

Neue Sondernutzungsgebühren: Stadt Salzgitter will Sätze halbieren

Salzgitter. Die Stadt rudert bei der geplanten Sondernutzungsgebührensatzung zurück. Damit sich die Gebühren für Außenplätze in Cafés und Biergärten auf öffentlichen Flächen nicht fast verdrei- oder verfünffachen, schlägt die Verwaltung einen Ermäßigungstatbestand vor, der die neuen Sätze dann halbieren würde. Dennoch würden sich aus heutiger Sicht die Kosten für die Gastronomen in Zone 1 (Lebenstedt und Salzgitter-Bad) mehr als verdoppeln.

Wie berichtet, soll die Stadt zum nächsten Jahr eine neue Sondernutzungssatzung und auch Gebührentabelle bekommen, was vor allem bei den Gastronomen für Unverständnis sorgt. Die Berichterstattung über die geplante Steigerung, hat erst deutlich gemacht, welche Kostenwelle auf die Betreiber zukommt.
Als Mitglied des Innenstadt-Arbeitskreises Lebenstedt und Ehrenvorsitzender der Werbegemeinschaft CityLebenstedt ist Meinhard Funk „erschrocken“ über die geplante Änderung und „enttäuscht über die Vorgehensweise“ der Stadt. Der Antrag wurde dem Arbeitskreis nicht vorgestellt und auch nicht mit den Händlern abgestimmt. Die Anhebung der Gebühren um 475 Prozent stünde „diametral zu den Anstrengungen, das Gastronomieangebot in der Stadt zu stärken und zu erweitern“, beklagt Funk. Das richtige Zeichen wäre eine Senkung. Eine nahezu Verfünffachung wirke wie eine Bestrafung der teils um ihre Existenz kämpfenden Betriebe.
An eine Senkung ist allerdings nicht zu denken, heißt es dazu aus dem Rathaus. Die alten Beträge stammen wie die Satzung aus dem Jahr 1993. Die Verwaltung hatte sich 25 Jahre offenbar nicht groß um die Sondernutzung gekümmert. Erst der Streit um die Altkleidercontainer führt nun dazu, dass der gesamte Sondernutzngsbereich samt Gebühren überarbeitet wird.
Dabei muss die Stadt die Vorgaben des Landes und des Landesrechnungshofes erfüllen, die neuen Gebrühren nach einem rechtssicheren Verfahren und betriebswirtschaftlichen Grundlagen berechnen, so Verwaltungsvorstand Wolfram Skorczyk. Er bedauert die Vervielfachung der Gebühren und kann die Einwände der Gastronomen nachvollziehen, doch mit den neuen Tarifen bewege sich die Stadt im regionalen Gefüge. Lebenstedt und Salzgitter-Bad lägen bei monatlich 5.50 Euro pro Quadratmeter, in Braunschweig kostet der Quadratmeter monatlich sechs Euro, in Wolfsburg sind es sieben. Unter dem Aspekt der Innenstadtattraktivität lasse sich die Ermäßigungstatbestand begründen. Dazu will die Verwaltung nun einen Vorschlag erarbeiten und in das politische Verfahren einbringen.
Zudem kündigt Skorczyk an, auch das Gespräch mit den Werbegemeinschaften zu suchen.Er räumt ein, dass die Verwaltung in der Vorlage für die Politik nicht auf die deutliche Steigerung hingewiesen habe. „Das war aber keine Absicht.“ Auch der Vorwurf, die Stadt will ihre Einnahmen mit den Gebühren verbessern, weist er zurück. Bisher kommen laut Skorczyk gerayde mal 17.000 Euro pro Jahr zusammen. Eines betont der Verwaltungsvorstand mit Blick auf die politische Diskussion: „Wir sind hier nicht im Bereich freier Verhandlung.“ Bei der Tarifgestaltung sei die Stadt an klare Eckpunkte gebunden.
Das wird Jens Neubert, Vorsitzender der Gemeinschaft Gebhardshagener Kaufleute (GGK) gar nicht gerne lesen. Der Einzelhandel werde geschwächt, Neuansiedlungen unterdrückt, die Innenstädte verlören weiter an Attraktivität, schreibt er zu den Plänen der Stadt. Aber nicht nur den gastronomischen Betrieben droht ein deutlich höhrer Satz, die Einzelhändler müssen für Sondernutzungsflächen sogar das Zwanzigfache zahlen. Statt bisher 23 Euro pro Quadratmeter im Jahr, sollen in Zone I künftig 469,50 Euro anfallen. Blumenhänder Starke müsste für seine acht Quadratmeter in der Fußgängerzone in Salzgitter-Bad statt 183 im Januar dann 3756 Euro überweisen. Die Summe stehe in keinem Verhältnis zu den Mietkosten der Geschäfte, so Neubert. „Die GGK lehnt die ab 2018 geplante Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Salzgitter ab.“