
Auch im Landreis Peine wird gewählt
Landkreis Peine. knapp eine Woche vor den Kommunalwahlen wächst nach und nach die Spannung. Gelten diese Wahlen neben den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin als nicht zu unterschätzender Indikator für die politische Stimmung in Deutschland. Auch im Landkreis Peine sind am Sonntag, 11. September, wahlberechtigte Bürger das Recht zur Stimmabgabe aufgerufen. Sie wählen den Landrat, den Bürgermeister der Stadt Peine und der Gemeinde Lengede. Außerdem bestimmen sie, wer als Abgeordneter in den Kreistag einzieht, bestimmen die Zusammensetzung des Rates der Stadt Peine und des Rates ihrer Gemeinde. Und nicht zuletzt, auch darüber, wer in die jeweiligen Ortsräte einzieht.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: In der Gemeinde Ilsede stehen ausschließlich die Wahlen zum Kreistag des Landkreises Peine an. Die allgemeine Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, wohnen. Sie dürfen nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen und in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein haben.
Wer wählen darf, hat inzwischen eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. Darauf ist die Anschrift Ihres Wahllokals vermerkt. Diese Karte muss am Wahltag zur Stimmabgabe mitgebracht werden.
Die Wahllokale sind am Sonntag, 11. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Im Wahllokal erhalten die Wähler je einen Stimmzettel für jede in ihrer Gemeinde mögliche Wahl.
Wie wird gewählt?
Bei der Direktwahl des Landrates und des Bürgermeisters der Stadt Peine und der Gemeinde Lengede hat jeder jeweils eine Stimme. Das heißt, auf diesen Stimmzetteln darf nur ein Kreuz gemacht machen. Ansonsten ist die Stimme ungültig.
Bei der Wahl der Vertretungen (Kreistag, Rat der Gemeinde, Ortsrat) hat jeder drei Stimmen. Werden mehr als drei Stimmen (Kreuze) abgegeben, ist der Stimmzettel ungültig. Wähler können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag (Partei/Wählergruppe) insgesamt oder einem einzigen Bewerber des Wahlvorschlags zuordnen. Jeder kann seine Stimmen aber auch auf verschiedene Wahlvorschläge beziehungsweise auf verschiedene Bewerber eines oder mehrerer Wahlvorschläge verteilen. Wichtig ist, dass bis zu drei Kreuze auf jedem dieser Stimmzettel gemacht werden. Bei mehr als drei Kreuzen ist der Stimmzettel ungültig.