Abfallgebührensatzung beim Anwalt: Landkreis Gifhorn sichert sich ab
Ade, alte Mülltonne: Ab heute werden nur noch die neuen Tonnen mit Chip geleert. Foto: Archiv

Abfallgebührensatzung beim Anwalt: Landkreis Gifhorn sichert sich ab

Gifhorn. Eigentlich sollte der Kreistag in seiner Sitzung vor der Sommerpause die Abfallgebührensatzung für 2018 auf den Weg bringen. Doch das wurde noch einmal verschoben. Der Beschluss soll jetzt Ende August fallen.
„Wir wollen nichts übers Knie brechen“, sagt Kreisrat Detlev Loos. Deswegen werde sich ein Anwaltsbüro den Entwurf anschauen. „Wir sichern uns rechtlich ab.“ Die Kreisverwaltung rechnet offenbar mit Klagen.
Denn seit dem Umtausch der Tonnen häufen sich im Abfallwirtschaftsamt die Beschwerden. „Wir haben eine recht hohe Erwartungshaltung erfahren dürfen“, so Jürgen Brunke. Haufenweise Beschwerden über nicht schließende Deckel der Mülltonnen mit dem Anspruch, Mitarbeiter des Landkreises mögen sich um die Reparatur kümmern. Klagen über angeblich mangelnde Qualität der Tonnen. Es gebe keine besseren auf dem Markt, so Brunke. Die Mülltonnen mit den dicken Wänden aus den 80er-Jahren gehörten nun einmal der Vergangenheit an. Nicht tot zu kriegen sei auch die Überzeugung vieler Bürger, dass der Landkreis eine Abrechnung per Gewicht anstrebe.
Inzwischen ist der Austausch der Tonnen abgeschlossen. Brunke atmet durch: „Es war ein nicht so einfaches Unterfangen.“ Für die Bürger ist in dieser Hinsicht der heutige 1. Juli ein wichtiges Datum: Von da an werden nur noch die neuen Tonnen mit Chip geleert, mit denen die Häufigkeit der Leerung einer Tonne zur ab kommendem Jahr geltenden Abrechnung erfasst wird. Alte Tonnen ohne Chip bleiben ungeleert stehen. Wer noch eine alte Tonne hat, kann deren Abholung bei Remondis unter Tel. 05371-98870 beauftragen. Brunke rechnet damit, dass in nächster Zeit noch weitere alte Tonnen auftauchen – und einige Bürger neue nachbeantragen.

 

  • Die neue Abfallgebührensatzung: Ab 2018 gilt eine neue Abfallgebührensatzung für Restmüll und Biomüll, die davon abhängig ist, wie oft eine Tonne geleert wird. Der Landkreis macht die Unterschiede an einem Beispiel deutlich: Für 26 Leerungen der Restmülltonne zahlt eine vierköpfige Beispielfamilie zurzeit noch 203,40 Euro im Jahr, bei 26 Leerungen werden es 2018 237,64 Euro sein. Muss die Tonne jedoch nur 16 Mal geleert werden, kostet es 164,04 Euro (neben 67,08 Euro Grundgebühr werden 16 Leerungen im Jahr mit 96,96 Euro auf jeden Fall berechnet, jede weitere darüber hinaus mit je 7,36 Euro). Für die Biomülltonne sind es aktuell 102,60 Euro pro Jahr, im kommenden 93,94 Euro (bei der Biomülltonne werden 13 Leerungen im Jahr fest berechnet, jede weitere kostet jeweils 2,26 Euro).