Wolfsbrug: Mutmaßliche IS-Anhänger scheitern mit Klage
Verwaltungsgericht Braunschweig: Das Waffenverbot der Stadt gegen zwei mutmaßliche IS-Anhänger aus Wolfsburg hat weiterhin Bestand. Photowerk

Wolfsbrug: Mutmaßliche IS-Anhänger scheitern mit Klage

Braunschweig. Zwei mutmaßliche Wolfsburger IS-Sympathisanten (40 und 45) dürfen auch künftig keine erlaubnisfreien Waffen, wie etwa bestimmte Springmesser und Luftdruckwaffen, besitzen. Die beiden Männer hatten gegen ein entsprechendes Verbot der Stadt Wolfsburg geklagt. Dieses basierte unter anderem auf dem Hochladen von zwei Fotos mit IS-Symbolen bei Facebook. Damit hätten die Kläger objektiv verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, entschied das Gericht.
Zu der Verhandlung am Vormittag waren beide Männer nicht erschienen. Bereits 2016 hatte die Stadt Wolfsburg den Klägern den Besitz von Waffen untersagt. Hintergrund: Der 45-jährige Kläger hat laut Gericht auf seinem Facebook-Profil ein Foto hochgeladen, das eine Reiterschar mit IS-Flagge zeigt. Diese befindet sich im Kampf gegen eine zahlenmäßig größere Reiterschar, die unter anderem die israelische und die deutsche Flagge trägt. Außerdem hatte er sich mit einer Gewehrattrappe vor der IS-Flagge fotografieren lassen.
Der 40-jährige Kläger hatte ein Foto hochgeladen, das bewaffnete Kämpfer mit IS-Flaggen und im Hintergrund die Stadt Jerusalem mit der Al-Aksa-Moschee zeigt. Bei Hausdurchsuchungen war bei beiden weiteres IS-Propagandamaterial gefunden worden. Zudem hatte der Jüngere anfangs ein Messer in der Hand. Das Waffengesetz stelle hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern, sagte der vorsitzende Richter mit Blick auf die beiden Kläger. Der Verteidiger der beiden Männer verwies darauf, dass beide nicht um das Verbot der hochgeladenen Fotos gewusst hätten und nach eigener Aussage nicht mit dem IS sympathisieren würden.
„Das Verwaltungsgericht hat beide Klagen abgewiesen, weil den Klägern die nach dem Waffengesetz erforderliche Zuverlässigkeit fehlt“, sagte Gerichtssprecher Dr. Torsten Baumgarten. Indem die Kläger Bilder mit IS-Symbolen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hätten, hätten sie Propagandamaterial des IS verbreitet und die verfassungsfeindlichen Ziele des IS in den sozialen Netzwerken gefördert.