Urteil: Achteinhalb Jahre Haft für den tödlichen Messerstich
Wolfsburg. Der Angeklagte im Prozess um den tödlichen Messerstich von Westhagen muss für lange Zeit hinter Gitter. Das Landgericht verurteilte den 26-jährigen Wolfsburger am Mittwoch wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft. Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Lebensgefährtin (24) am 4. Juni vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung in der Rostocker Straße durch einen Stich ins Herz getötet hatte.
Die Kammer stützte sich in ihrer Urteilsbegründung „auf eine Vielzahl von Indizien, die in ihrer Gesamtheit nur den Schluss zulassen, dass es sich beim Angeklagten um den Täter handelt“, sagte Gerichtssprecherin Dr. Rike Werner. Insbesondere schloss die Kammer aus, dass ein Dritter der Täter gewesen sein oder das Opfer sich selbst getötet haben könnte – dafür gebe es überhaupt keine Anhaltspunkte. Das Gericht sei von Vorsatz ausgegangen und habe keine (möglicherweise durch Drogen oder Alkohol bedingte) verminderte Steuerungsfähigkeit beim Angeklagten erkannt. Auch ein minder schwerer Fall liege nicht vor, wie Dr. Werner weiter ausführte.
Der Angeklagte hatte im Prozess lange geschwiegen, ganz zum Schluss allerdings – ebenso wie bereits beim Haftrichter – die Tat abgestritten. Wahlweise sollte seine Freundin demnach von jemand anderem erstochen worden sein oder auch Selbstmord begangen haben; die Tatwaffe allerdings ist bis heute nicht aufgetaucht. Das Opfer hatte nach der Tat vermutlich zwei volle Tage lang tot in der Wohnung gelegen, bevor es gefunden wurde – Sanitäter berichteten, der Angeklagte habe die Hand der toten Frau gehalten.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

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