Zuschüsse und Kredite sollen Existenzen in Salzgitter retten  
Die Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft informiert die Firmen und Selbständigen in Salzgitter über mögliche Finanzhilfen. Foto: Rudolf Karliczek

Zuschüsse und Kredite sollen Existenzen in Salzgitter retten  

Salzgitter​. Die Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft Salzgitter (WIS) informiert die Firmen in der Stadt über das Zuschussprogramm „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“, das sich an gewerbliche Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige freier Berufe richtet. Mit der Förderung soll auch  Künstlern und Kulturschaffenden geholfen werden, die sich durch die Corona-Krise in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. in Liquiditätsengpässen befinden. Die Gewährung der Soforthilfe ist einmal je Unternehmen oder Antragsteller möglich.

Die Zuschüsse der NBank sind wie folgt nach Beschäftigungszahlen gestaffelt: bis fünf Beschäftigte 3.000 Euro, bis 10 Beschäftigte 5.000 Euro, bis 30 Beschäftigte 10.000 Euro und bis 49 Beschäftigte 20.000 Euro. „Ziel der NBank ist eine Bearbeitung der Anträge innerhalb von 72 Stunden, sodass die Soforthilfen schnellstmöglich den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden können“, heißt es in einer Mitteilung dazu. Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung im Kundenportal der NBank.

In Kürze stellt der Bund ein Förderprogramm für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigte zur Verfügung. Über die Förderung können von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Allerdings nur dann, wenn die Mittel aus dem Förderprogramm „Förderung Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ nicht ausgereicht haben. Erst muss die Landeshilfe beantragt werden, dann die Bundeshilfe. Auch dieser Zuschuss wird nach Beschäftigtenzahl gestaffelt sein. Vorgesehen ist eine Förderung von 9.000 Euro bis fünf Beschäftigte und 15.000 Euro bis 10 Mitarbeiter.

Über den Niedersachsen-Liquiditätskredit werden freiberuflich Tätige, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro gefördert. „Vorgesehen sind diese Mittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Finanzierung von Betriebsmitteln“, heißt es in einer Mitteilung der WIS. Es handele sich um einen Kredit in einer Höhe zwischen 5.000 und 50.000 Euro, der zwei Jahre zins- und tilgungsfrei ist und eine Laufzeit von zehn Jahren hat. Eine vorzeitige ganz oder teilweise außerplanmäßige Tilgung sei während der ersten zwei Jahre der Darlehenslaufzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.

Für Fragen hat die WIS je nach Branche feste Ansprechpartner: Nathalie Hauer für Unternehmen, Selbständige, Solo- und Kleinstunternehmer ist unter Tel. (05341) 90099-15 zu erreichen und Juliane Stockhammer unter 90099-20, Anna Jantos für den Einzelhandel unter 90099-35, Nicole Lüdicke für Tourismus und Gastronomie unter 90099-50 sowie Andreas Wojciechowski für Ansiedlung und Standortfragen unter 90099-70.