Wasserstörfall in Salzgitter: WEVG entschädigt ihre Kunden
Die Menschen in den fünf Betreoffenen Ortsteilen in Salzgitter müssen ihr Trinkwasser nicht mehr abkochen. Foto: rk

Wasserstörfall in Salzgitter: WEVG entschädigt ihre Kunden

Salzgitter. Die WEVG will den Wasserstörfall in den nächsten zwei Wochen auch finanziell abarbeiten. Dieses Wochenende gehen gut 1.250 Briefe an Kunden aus Beinum, Flachstöckleim, Groß Mahner, Lobmachtersen und Ohlendorf raus, in denen ihnen eine schnelle Hilfe versprochen wird.

Technisch sieht sich der Wasserversorger auf gutem Weg. Vor zweieinhalb Wochen wurde die letzte Abkochempfehlung aufgehoben, noch bis Ende März soll die vom Gesundheitsamt verordnete Schutzchlorung laufen. „Grundsätzlich ist das Wasser in allen betroffenen Stadtteilen hygienisch einwandfrei“, verweist der technische WEVG-Geschäftsführer Torsten Zink darauf, dass die Auflagen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Das Unternehmen verringere dann nach und nach die Dosis. Zwar können Geschmack und Geruch des Trinkwassers laut WEVG „beeinflusst“ sein, aber eine Gefahr für die Gesundheit bestehe nicht. Auch Babynahrung lasse sich damit zubereiten.
Nun sollen die betroffenen Familien für die negativen Folgen des Störfalls auch finanziell entschädigt werden. Die WEVG hatte ihnen in einem ersten Schreiben vor wenigen Tagen bereits eine „schnelle und unbürokratische Hilfe“ angekündigt. Was diese „freiwillige“ Leistung konkret in Zahlen bedeutet, können die Empfänger in den nächsten Tagen lesen. Das Unternehmen, bei dem in den vergangenen Wochen per Brief und E-Mail zahllose Beschwerden eingingen, hat für jeden Kunden auf Basis seines Jahresverbrauches einen Betrag ermittelt, der bei 90 Prozent in den nächsten zwei Wochen dem Konto gutgeschrieben wird. Die restlichen zehn Prozent ohne Bankeinzug bekommen einen Verrechnungsscheck, so der kaufmännische WEVG-Chef Rainer Krause. Mit der Zahlung, mit der das Unternehmen aber keine Rechtspflicht anerkennt, seien alle Strom- oder Fahrtkosten abgegolten, heißt es.
Das Geld geht allerdings nur an Eigentümer und Vermieter. Letztere sollen den Betrag dann an ihre Mieter weitergeben, wenn diese durch den Störfall einen Mehraufwand hatten. „Wir empfehlen, die Entschädigung entsprechend mit den verabredeten Nebenkosten umzulegen“, schreibt die WEVG.

WEVG informiert
Zu einem Informationsabend zum Wasserstörfall lädt die WEVG für Donnerstag, 16. Februar, um 19 Uhr in die Aula des Gymnasiums Salzgitter-Bad ein. Es ist eine Nachschau geplant, außerdem werden die nächsten Schritte in der Schutz-Chlorung erläutert. Anmeldungen per E-Mail an
veranstaltung@wevg.com