Klingebiels Forderungen zur Flüchtlingsunterbringung stoßen auf ein großes Presseecho
Oberbürgermeister Frank Klingebiel. Foto: Karliczek

Klingebiels Forderungen zur Flüchtlingsunterbringung stoßen auf ein großes Presseecho

Von Klaus-Jürgen Grütter
Salzgitter. Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel hat es  geschafft. Seine schriftliche Stellungnahme und seine Anregungen zur Verbesserung der Situation der Flüchtlingsunterbringung in den Kommunen fand ein breites Echo in der Presse.

Egal ob „Junge Freiheit“ oder NDR, ob TAZ oder HAZ – alle berichteten, hoben aus der Pressemitteilung dabei aber zum Teil nur einen Nebenaspekt besonders heraus. Klingebiehl hatte unter anderem auch gefordert, dass „in Ausnahmefällen – bei sehr hoher und langjähriger Leerstandsquote in großen Mietwohnungssiedlungen unter Einschränkung des Grundrechtes auf Eigentum Flüchtlinge in seit Jahren leer stehende Mietwohnungen gegen Kostenerstattung eingewiesen werden könnten“.

„Ich hab nicht von
Enteignung geredet“
„Es ist schade, dass dieser Vorschlag gleich als Enteignung angesehen wurde. Es geht dabei um ganz spezielle Fälle, in denen Hadgefond und andere Großinvestoren ganze Siedlungen leer stehen und verfallen lassen und trotz der Notsituation, in der die Menschen sind, nicht einmal für kurze Zeit vermieten wollen, begründet Klingebiel diesen Vorschlag, der nur einer von vielen ist, die der Oberbürgermeister und Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages gemacht hat.
„Die Kommunen brauchen mehr Handlungsspielraum, um die drohenden Notsituationen  unbürokratisch bewältigen zu können. Dazu müssen Bund und Land mitarbeiten und die passenden Rahmenbedingungen schaffen,“ fordert Klingebiel.
Das sind Klingebiels Hauptforderungen:
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Die Hauptforderung von Oberbürgermeister Klingebiel ist ein klarer Appell: „Es ist unsere moralische und christliche Verpflichtung, den sich um Leib und Leben ängstigenden Menschen in Deutschland beizustehen, ihnen zu helfen und sie mit Blick auf ihre lange Verweildauer in unserem Land zu integrieren.“ Das erfordere einen gewaltigen Kraftakt der deutschen Verwaltungen auf allen Ebenen, die an sich gut aufgestellt, aber nicht für so eine Herkulesaufgabe gerüstet sei, beschreibt Klingebiel die Situation.
„Und ich erwarte deshalb, dass der Bundestag und die Länderparlamente kurzfristig entsprechende „Gesetze zur Bewältigung einer Notlage (GzBN)“ verabschieden, die den Kommunen erlauben, schnellstmöglich und höchst flexibel auf die drohende Notstandssituation vor Ort zu reagieren“, fordert Frank Klingebiel nachdrücklich.
Und er erklärt, was er damit meint: „Die beschränkenden gesetzlichen Vorgaben – insbesondere beim Bau-, Vergabe- und Haushaltsrecht – müssen durch ein derartiges Gesetz für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge befristet außer Kraft gesetzt werden.

Land und Bund
müssen reagieren
Klingebiel stellt klar: „Und diese GzBN müssen nach den Sommerferien im Rahmen eines „Marshallplanes“ von Bund und Ländern gemeinsam angegangen werden. Der Hinweis von Innenminister Pistorius auf eine denkbare Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen geht in die richtige Richtung, dauert aber nach allen Erfahrungen viel zu lange und ist in Gefahr, politisch zerredet werden.“
Klingebiel fordert weiter: „Bis zu einer solchen klaren gesetzlichen Regelung muss Innenminister Pistorius in seinen Erlassen nicht nur die Verteilung zusätzlicher Flüchtlinge zur Entlastung der Notsituation in den Landesaufnahmeeinrichtungen ankündigen. Gleichzeitig muss auch geregelt werden, dass die Kommunen unabhängig von ihrer Haushaltslage die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge über außerplanmäßige Kreditaufnahmen finanzieren dürfen.“
Auch zu dem Vorschlag des Amtskollegen aus der kreisangehörigen Stadt Goslar, Oliver Junk, Flüchtlinge flexibler in kleinere Städten mit freiem Wohnraum zu verteilen, äußert sich Oberbürgermeister Klingebiel: „Wir haben gar keine andere Wahl, als auch kreative und ungewöhnliche Angebote, die tatsächlich zu einer Entspannung der Notlage in den Landesaufnahmeeinrichtungen und den kommunalen Ballungsräumen beitragen, anzunehmen. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die Flüchtlinge in den kleineren Städten und Gemeinden mit noch freiem Wohnraum auch vernünftig versorgt, medizinisch und sozialarbeiterisch betreut sowie vorschulisch und schulisch besonders in der deutschen Sprache gefördert werden können. Nur freier Wohnraum alleine genügt nicht, um der dramatischen Lage Herr zu werden.“

Die Kommunen
brauchen Finanzhilfe
Abschließend erneuert er die kommunale Forderung auf Erstattung von pauschal 10.000 € für jeden aktuell in Deutschland lebenden Flüchtling. „Bund und Länder müssen die noch fehlenden Finanzmittel durch Umschichtung in ihren Haushalten freibekommen. Das ist angesichts der drohenden nationalen Notlage dringend geboten. Mittelfristig könnte der 2019 frei werdende Solidaritätsbeitrag zur Finanzierung dieser nationalen Aufgabe eingesetzt werden. Wir haben die Wiedervereinigung friedlich geschafft, wir werden auch die nationale Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung und -Betreuung meistern – wenn wir gemeinsam beherzt zupacken.“