Für Salzgitters Osterfeuer gelten klare Vorschriften
Zum Osterfeuer in Üfingen kamen 2018 viele Gäste. Die Stadt rät zur frühzeitigen Anmeldung. Foto: rk

Für Salzgitters Osterfeuer gelten klare Vorschriften

Salzgitter. Auch in diesem Jahr werden wieder zahlreiche Brauchtumsfeuer, sogenannte Osterfeuer, einer alten Tradition folgend den Abendhimmel erhellen. Viele Menschen kommen zusammen, um sich in fröhlicher Geselligkeit an der Faszination eines brennenden Feuers zu erfreuen. Dafür muss aber eine Genehmigung seitens der Stadt vorliegen, für die einige Vorschriften zu beachten sind. Sie rät dazu, die Osterfeuer jetzt anzuzeigen.

Als Brauchtumsfeuer werden nur Feuer anerkannt, die unter anderem von Organisationen oder Vereinen öffentlich ausgerichtet werden, für jedermann zugänglich sind und der Brauchtumspflege dienen. Verbrannt werden darf ausschließlich Baum- und Strauchschnitt und unbehandeltes Holz bis zu einer Menge von 150 Kubikmetern.
Mit dem Sammeln und lagern des Brennmaterial ist frühestens 14 Tage vor dem Abbrennen zu beginnen. Da kleinere Tiere gerne Schutz im dichten Geäst des aufgetürmten Pflanzenschnitts suchen, ist dieser am Tag des Abbrennens  umzuschichten, damit diese die Möglichkeit zur Flucht haben.
In diesem Jahr findet das Osterfest in der wahrscheinlich bereits begonnenen Brut- und Setzzeit statt. Besonders daher ist vor dem Umschichten durch eine sorgfältige Kontrolle sicherzustellen, dass sich keine Nester mit Gelegen oder Bruten im Brennguthaufen befinden. Sollten Nester entdeckt werden, dürfen diese nicht zerstört, beschädigt oder beeinträchtigt werden. Das betroffene Material muss an Ort und Stelle bleiben und darf bis zum Ende der Brutzeit nicht verbrannt werden.
Personen sowie benachbarte Grundstücke dürfen durch Rauch und Funkenflug nicht gefährdet werden. Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten; eine Brandsicherheitswache ist zu stellen. Die Verbrennungsrückstände sind innerhalb einer Woche ordnungsgemäß zu entsorgen. Brennverbot besteht bei starkem Wind (deutliche Bewegung armstarker Äste).
Außerdem weist die Stadt darauf hin, dass der Veranstalter für die Einhaltung der Bestimmungen verantwortlich ist und er die Kosten zu erstatten hat, wenn bei Überprüfungen der einzuhaltenden Bestimmungen Mängel festgestellt werden. Ein bisher nicht gemeldetes Osterfeuer ist unverzüglich schriftlich beim Fachgebiet Umwelt der Stadt per Email an: umwelt@stadt.salzgitter.de anzuzeigen. Fragen werden telefonisch unter (05341) 839-4098 beantwortet. 
Wer beim Osterfeuer Getränke und Speisen verkaufen möchte, hat dies beim Fachdienst Bürgerservice und Ordnung anzumelden. Dieser ist per Email unter der Adresse gewerbewesen@stadt.salzgitter.de oder telefonisch unter (05341) 839-3313 erreichbar.