Feuerwerk in Salzgitter zwei Tage erlaubt
Salzgitter. Der Fachdienst Bürgerservice und Ordnung der Stadt weist darauf hin, dass von Silvester, 31. Dezember, bis Neujahr, 1. Januar, Personen ab 18 Jahren das Abschießen von Raketen, Knallern und Böllern erlaubt ist. Die Kommune lässt an diesen Tagen eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für das Abschießen bestimmter pyrotechnischer Munition zu.
Vor Abschuss der pyrotechnischen Gegenstände und Munition ist aber sicherzustellen, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen verboten. Die Stadt appelliert an die Bevölkerung trotz Feierlaune die Unfallrisiken im Auge zu behalten. Weitere Informationen gibt es beim Fachdienst Ordnung unter Telefon (05341) 839-3241.
Der Städtische Regiebetrieb (SRB) appelliert an die Bürger, die Reste von gezündeten Knallern und Raketen wieder einzusammeln. Die abgebrannten und erkalteten Feuerwerkskörper sind über die Restabfalltonne zu entsorgen. Kunststofftüten der Raketensets oder Folienverpackungen gehören in den Gelben Wertstoffsack. Aber auch die oft als Startrampe genutzten Sekt– oder Weinflaschen gehören ins Altglasrecycling. Der SRB weist in diesem Zusammenhang auch auf die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer für die angrenzenden Fußwege hin. Lediglich die an die Straßenreinigung angeschlossenen Straßen sowie Fußgängerzonen und öffentliche Plätze werden vom SRB im Rahmen der regulären Straßenreinigung gereinigt.

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