Die Stadt Salzgitter sucht noch Jugendschöffen
Unterstützen die Wahl für das Jugendschöffenamt: Fachbereichsleiter Wolfram Skorczyk, Fachgebietsleiter Berthold Kuhls, Schöffin Karla Meier-Grotrian und Fachgebietsleiter Sebastian Sadeghi. Foto: Stadt SZ

Die Stadt Salzgitter sucht noch Jugendschöffen

Salzgitter. Die Schöffenliste für das Amtsgericht Salzgitter und Landgericht Braunschweig ist erstellt. Dringend gesucht werden aber noch Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023. Für dieses Ehrenamt fehlen insbesondere noch Bewerbungen von Frauen. Bis Ende März können sich Interessierte aufnehmen lassen.

„Die Ehrenamtlichen unterstützen den Berufsrichter am Amts- Land- oder Jugendgericht“, erläutert Wolfram Skorczyk, Fachbereichsleiter BürgerService und Öffentliche Sicherheit. Immer zwei Schöffen sind dem Richter zur Seite gestellt. Der Einfluss und die Verantwortung sind damit groß. Dieses Ehrenamt sei für die Gesellschaft sehr wichtig, fügt er hinzu. Vor allem Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sind gefragt und nicht das juristische Fachwissen.
Die Schöffen am Jugendgericht haben eine besondere Verantwortung, weil sie über die Zukunft von jungen Menschen entscheiden. Deswegen stehe der Erziehungsgedanke und nicht die Bestrafung im Mittelpunkt, so Wolfram Skorczyk. Das Verständnis für die Jugendlichen sei wichtig. Straftaten junger Menschen sind zumeist entwicklungsbedingt und von vorübergehender Natur, nur wenige zeigen verfestigte Verhaltensweisen und entwickeln sich zum Intensivtäter. Deswegen sollten Jugendschöffen sensibel sein, um die Situation der Jugendlichen angemessen beurteilen zu können, bevor sie ein Urteil fällen. Hilfreich sind Erfahrungen im Umgang mit jungen Menschen, beispielsweise in der Jugendarbeit, im Verein oder im beruflichen Kontext. Darüber hinaus bringen auch diejenigen gute Voraussetzungen mit, die eigene Kinder haben, sich in die Welt der Jugendlichen einfühlen können oder einen guten Draht zu Jugendlichen haben.
Die Jugendschöffengerichte entscheiden in Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, wobei die Sachverhalte mitunter das gesamte Spektrum des Strafgesetzbuches abdecken. Das Jugendschöffengericht ist unter anderem dann zuständig, wenn zum Zeitpunkt der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft auch eine Jugendfreiheitsstrafe möglich ist.  
Erzieherische Mittel können gegen Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ergriffen werden. Heranwachsender ist, wer zur Tatzeit das 18. Lebensjahr vollendet hat und noch keine 21 ist. Hier ist zwar das Jugendgericht zuständig, es entscheidet jedoch im Einzelfall und unter Hinzuziehung der Jugendhilfe im Strafverfahren, ob das Jugendrecht zur Anwendung kommt.
Die Schöffen setzen ihren gesunden Menschenverstand ein. Die Meinung zähle ebenso viel wie die des Richters. Die Niedersächsische Verfassung lege fest, dass bestimmte Gerichte neben Berufsrichtern auch ehrenamtliche Richter haben, so Wolfram Skorczyk. Schöffen seien somit ein Teil der Rechtsprechung. Sie wirken mit, wenn es darum geht, Mitbürger zu verurteilen oder eben freizusprechen. Durch sie gehe die Staatsgewalt „vom Volke aus“.