Vergabe-Verfahren nicht rechtmäßig: Stadtwerke prüfen weitere Schritte
Gifhorn. Erst einmal auf Eis gelegt ist die Geschäftsaufnahme der Gifhorner Stadtwerke. Grund dafür ist ein Beschluss der Vergabekammer Lüneburg, der in 30-seitiger Ausführung am vergangenen Dienstag bei der Stadt Gifhorn einging. Tenor des Beschlusses: Die LSW als Mitbewerber bei der Gründung der Stadtwerke Gifhorn sei im Vergabeverfahren in ihren Rechten verletzt worden. Diese hatte, nachdem die Gifhorner Stadtwerke sich für BS Energy als Partner entschieden hatten (Rundblick berichtete), bei der Vergabekammer Lüneburg Beschwerde eingereicht – und nun Recht bekommen.

Konkurrenz für andere Stromanbieter: Mit der Geschäftsaufnahme der Stadtwerke Gifhorn könnte der Strom für die Kunden in Gifhorn zukünftig günstiger werden.
Im März dieses Jahres gründete die Stadt Gifhorn die Stadtwerke Gifhorn, um die Energieversorgung zu rekommunalisieren. Anlass war das Auslaufen der Konzessionsverträge; Zweck ist die Versorgung der Bevölkerung mit Energie, die Förderung von Energiesparmaßnahmen und erneuerbaren Energien sowie das Angebot günstigen Stroms durch Wettbewerb. Dass bei dem Vergabeverfahren um den richtigen Partner nicht alles rechtmäßig gelaufen sei, kritisiert die LSW. So habe die Stadt die Rechte der Bietergemeinschaft verletzt, das Verfahren sei nicht diskriminierungsfrei hinsichtlich der Bewertung durchgeführt worden, betont LSW-Geschäftsführerin Sybille Schönbach.
Stadtkämmerer und Stadtwerke-Geschäftsführer Rainer Trotzek erklärt auf Anfrage des Gifhorner Rundblicks: „Bei der Suche nach einem geeigneten Partner hat es ein aufwendiges und langes Verfahren gegeben, bei dem sich die Beteiligten über die Art und Form der Zusammenarbeit verständigten.“ Über drei Dialogrunden habe ein Austausch mit den Bewerbern stattgefunden hinsichtlich dessen, welche Form für die Partnerschaft am geeignetsten sei. Dabei habe man die Kriterien, nach denen letztlich das Partnerunternehmen ausgewählt wurde, nicht an den Anfang gestellt. Erst während der Dialoggespräche sei der Kriterienkatalog den Beteiligten mitgeteilt worden, so Trotzek. Dieser Punkt war der Hauptgrund für die Entscheidung der Vergabekammer. Des Weiteren sei die Wertung einzelner Kriterien laut Vergabekammer falsch gewesen. Hauptkriterien waren der Einfluss der Stadt sowie der Kapitalbedarf. Daran schlossen sich 15 weitere Kriterien an. „Dabei wird uns vorgeworfen, eine falsche Gewichtung vorgenommen zu haben“, sagt der Stadtwerke-Geschäftsführer.
Für diese bedeutet die Entscheidung der Vergabekammer eine Verzögerung der Geschäftsaufnahme, nicht aber deren Aufgabe. „Die Stadt will natürlich weiterhin die Stadtwerke betreiben“, bekräftigt Trotzek. „Auf welchem Wege das geschieht, wird derzeit genau geprüft.“ Denkbar sei zum einen, Beschwerde in der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht, einzulegen, zum anderen, das Vergabeverfahren neu aufzurollen, so Trotzek. Letzteres hieße, das Vergabeverfahren wieder von vorne zu beginnen. So oder so benötige das Vorhaben Gifhorner Stadtwerke nun Zeit. An eine Geschäftsaufnahme im Januar 2013, wie ursprünglich geplant, sei nun nicht zu denken. Derzeit sei man damit beschäftigt, die 30 Seiten Beschluss zu prüfen, damit eventuell innerhalb von 14 Tagen Beschwerde eingereicht werden kann.
Die Kunden im Kreis Gifhorn müssen sich demzufolge noch mindestens ein paar Monate gedulden, bis sie auf einen weiteren Stromanbieter in ihrer Region bauen können.