Schuleinzugsbezirke für Gymnasien: Ausweitung der Wahlfreiheit im Landkreis Gifhorn
Änderungen der Schulbezirke: Der Landkreis will künftig mehr Wahlfreiheit bei den Gymnasien ermöglichen.

Schuleinzugsbezirke für Gymnasien: Ausweitung der Wahlfreiheit im Landkreis Gifhorn

Landkreis Gifhorn. Die Kreisverwaltung hat Politikern und Elternvertretern ein Konzept zur Neugestaltung der Schuleinzugsbezirke für Gymnasien vorgestellt. Kernpunkt ist die Ausweitung der Wahlfreiheit in einigen Teilen des Landkreises. Laut Landrat Dr. Andreas Ebel seien die Pläne gut angekommen.
Hintergrund für das neue Konzept ist die Entwicklung der Kapazitäten am Lessing-Gymnasium in Braunschweig sowie am Sibylla-Merian-Gymnasium in Meinersen. Zwar haben alle Schüler aus dem Papenteich, die zum Schuljahresstart das Lessing-Gymnasium besuchen wollten, einen Platz erhalten, aber: „Wir müssen vorbereitet sein. Die Situation in Braunschweig kann kann sich jederzeit ändern. Mit der neuen Satzung wollen wir alle Eventualitäten auffangen“, so Erster Kreisrat Dr. Thomas Walter.
Das neue Konzept sieht eine Ausweitung der Wahlmöglichkeiten für den Besuch eines Gymnasiums vor. Betroffen sind von dieser neuen Regelung weite Teile des Landkreises – die Samtgemeinden Papenteich, Isenbüttel, Boldecker Land und Meinersen sowie die Stadt Gifhorn und die Einheitsgemeinde Sassenburg. „Mit der Ausweitung der Wahlfreiheit erhöhen wir auch den Wettbewerb der Gymnasien untereinander“, so Ebel.
Mit wenigen Ausnahmen werden den Orten Stammschulen zugeteilt, in denen die Kinder garantiert einen Platz erhalten. Zudem wird es ein Wahlrecht für ein oder gar zwei weitere Gymnasien geben. Es soll eine Geschwisterkindregelung geben, das Humboldt-Gymnasium soll künftig grundsätzlich fünfzügig, das Otto-Hahn-Gymnasium vierzügig einschulen.
Ab Adenbüttel wird in Absprache mit der VLG eine neue Buslinie über Rötgesbüttel Bahnhof, Ribbesbüttel und Vollbüttel nach Leiferde eingesetzt.
Das Konzept muss jetzt noch durch die politischen Gremien gehen, und zwar am 20. September durch den Schulausschuss, am 26. September durch den Kreisausschuss und am 17. Oktober durch den Kreistag.

Die Neuregelungen:

Samtgemeinde Papenteich
• Adenbüttel
• Didderse
• Rolfsbüttel
• Rötgesbüttel

Zuständige Schule: Sibylla-Merian-Gymnasium;
Wahlrecht: Otto-Hahn-Gymnasium und Lessing-Gymnasium.

Für die übrigen Bereiche der Samtgemeinde Papenteich bleibt es bei bisheriger Regelung (zuständige Schule: Otto-Hahn-Gymnasium; Wahlrecht: Lessing-Gymnasium).

Samtgemeinde Isenbüttel
• Ausbüttel
• Ribbesbüttel
• Vollbüttel

Zuständige Schule: Sibylla-Merian-Gymnasium;
Wahlrecht: Otto-Hahn-Gymnasium und Humboldt-Gymnasium.

Übrige Bereiche der Samtgemeinde Isenbüttel (außer Allenbüttel, Brunsbüttel, Edesbüttel, Jelpke, Wettmershagen):
zuständige Schule: Otto-Hahn-Gymnasium;
Wahlrecht: Humboldt-Gymnasium

Für folgende Bereiche bleibt es bei der bisherigen Regelung:
•Allenbüttel
•Brunsbüttel
•Edesbüttel
•Jelpke
•Wettmershagen

Zuständige Schule: Otto-Hahn-Gymnasium

Gemeinde Sassenburg
zuständige Schule: Humboldt-Gymnasium;
Wahlrecht: Otto-Hahn-Gymnasium

Samtgemeinde Boldecker Land
zuständige Schule: Humboldt-Gymnasium;
Wahlrecht: Otto-Hahn-Gymnasium