Neues Gaststättengesetz tritt zu Jahresbeginn in Kraft
Gifhorn. Am 1. Januar tritt das neue Niedersächsische Gaststättengesetz in Kraft. Künftig erteilt der Landkreis keine Konzessionen mehr – ein Gewerbe mit Alkoholausschank und Speisenzubereitung muss nun nur noch spätestens vier Wochen vorher bei der Gemeinde angemeldet werden. Das gilt auch für Schützen- und Volksfeste.

Neuerung: Das Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Gaststättengesetzes bringt Veränderungen mit sich – auch für Vereine, die Schützen- oder Volksfeste ausrichten.
„Vereine müssen einen namentlich Verantwortlichen benennen, der Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorweisen muss“, erklärt Fachbereichsleiter Michael Funke vom Landkreis. Der Vereinsbeauftragte hat – wie jeder Gaststättenbetreiber – ferner die Pflicht, „sich in eigener Verantwortung beim Landkreis über geltende Bestimmungen zu informieren“.
Die Gemeinde faxt die Anmeldung nämlich an die beteiligten Landkreis-Behörden und das Finanzamt. Prüfungen sind möglich, Nachbesserungen bei Regelverstößen manchmal teuer.
„Bisherige Konzessionen verlieren ihre Gültigkeit“, ergänzt Funke, „erteilte Auflagen aber gelten weiter“. Bestehende Gewerbe – 405 Gaststätten-Betriebe gibt es momentan im Landkreis Gifhorn – müssen bei den Gemeinden nicht neu angezeigt werden. Künftig muss bei Neuanmeldung auch die Liquidität nicht mehr nachgewiesen werden.

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