2016: Gifhorner Ordnungsamt verzeichnete 155 Verstöße gegen die Schulpflicht
Gifhorn. Schülern, die mehrere Tage lang unentschuldigt im Unterricht fehlen, flattert früher oder später Post vom städtischen Ordnungsamt ins Haus. Denn das Ordnungsamt kümmert sich nicht nur um allgemeine Ordnungswidrigkeiten wie Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung oder das Meldegesetz, sondern ahndet auch die Schulpflichtverletzungen – und das ganz schön oft.
„Von den 172 bearbeiteten Ordnungswidrigkeiten im Jahr 2016 handelte es sich in 155 Fällen um Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Verletzung der Schulpflicht“, sagt Ulrike Held, die dafür zuständige Mitarbeiterin im Ordnungsamt. Wobei ein ganzer Schwung von Schülern aus dem gesamten Landkreis komme, fügt sie hinzu. „Fehlt ein Schüler mehrmals unentschuldigt, dann meldet die Schule dies dem Ordnungsamt“, erläutert Stadtsprecherin Annette Siemer. Liegen keine triftigen Gründe für die Fehltage vor, erlässt Ulrike Held einen Bußgeldbescheid – und der kann teuer werden. Das Bußgeld beträgt zwischen 5 und 15 Euro pro Tag. „Unsere Aufgabe als Ordnungsamt ist es, zu sanktionieren und nicht zu erziehen. Das ist der Part des Jugendamtes“, sagt Held. Trotzdem trage solch ein Bußgeld durchaus dazu bei, dass Eltern ihre Kinder motivierten, wieder regelmäßig zur Schule zu gehen.
Sollten die Eltern nicht mehr bereit sein, das Bußgeld zu bezahlen, müssen die Schüler Sozialstunden in einer sozialen Einrichtung ableisten. „Das kann ein wirksamer Schuss vor den Bug sein und hilft manchmal“, erklärt Held.

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