Kinderschänder-Prozess vor der Wende?

Kinderschänder-Prozess vor der Wende?

Wolfsburg. Vergangenen Mittwoch war Prozesstag gegen einen mutmaßlichen Kinderschänder aus Wolfsburg. Mit einer abenteuerlichen Geschichte wollte der 34-Jährige dem Landgericht Baden-Baden erklären, wie Kinderporno-Bilder auf seine Kamera kamen.

Landgericht in Baden-Baden: Hier läuft der Prozess gegen den Wolfsburger, der schlimmste Kinderporno-Bilder auf seinem Computer gespeichert hatte. Das Bundeskriminalamt sicherte auch Beweise gegen den mutmaßlichen Kinderschänder.

Die Kamera habe er einem 62-Jährigen in Rastatt, Drahtzieher eines Kinderporno-Rings, verkauft und zugeschickt, so der Angeklagte. Weil er den Kaufpreis nicht erhalten habe, sei er persönlich nach Rastatt gefahren, um die Kamera wieder abzuholen. Eine „völlig unglaubwürdige“ Version in den Augen eines BKA-Beamten. Es hatte den Mann überwacht. Ein EDV-Experte belastete den Angeklagten schwer.
Der 34-Jährige, Aussteiger aus der Nazi-Szene und zuletzt im Zentrum Demokratische Bildung beschäftigt, soll Mitglied eines Pädophilen-Rings in Baden gewesen sein. Persönlich habe er die Vergewaltigung eines Mädchens (11) fotografiert, so die Anklage.
Der Beschuldigte kündigte eine Erklärung für die nächste Woche an. Hintergrund: Zuvor hatte ein EDV-Experte den Druck auf den Mann weiter erhöht. Mit angespannter Mimik lauschte der Angeklagte Michael N. den Ausführungen des EDV-Spezialisten, der dessen Computer und Speichermedien ausgewertet hatte. Er konnte Internet-Verbindungen zwischen „Dark Star“ – so nannte sich der Angeklagte offenbar in einschlägigen Netzwerken – und Usern wie „Pädo-Daddy“ ebenso nachweisen wie die Beteiligung an „Tauschplattformen“. Entdeckt wurden in seinen Dateien außerdem auch einschlägige Kinder-Fotografien.
Aussagen sollten eigentlich auch die Frau und die Mutter des Angeklagten – sie hatten Michael N. ein Alibi gegeben für die Zeit der Vergewaltigung des elfjährigen Mädchens. Nachdem die Fahrt nach Rastatt belegt worden war, machten beide vom Recht auf Aussage-Verweigerung Gebrauch.
In einer Pause beriet sich der Angeklagte lange mit seinen Anwälten. Ergebnis: Er will sich nun endlich selbst zur Sache äußern – aber erst am nächsten Verhandlungstag, der in der kommenden Woche stattfindet.