Obermeister der Peiner Tischler-Innung bestätigt
Peine. Gut besucht war die Herbst-Innungsversammlung der Tischler-Innung Peine im Gasthaus Bürgerschänke, zu der Obermeister Ralf Klages eingeladen hatte. Bei den Neuwahlen des Vorstandes wurde Klages zum Obermeister und Ralf Müller zu seinem Stellvertreter und Lehrlingswart sowie Carsten Volgmann zum Schriftwart wiedergewählt. Und mit großer Freude konnte Obermeister Klages seinem Innungskollegen Gerhard Kükelhahn zum Meisterjubiläum (25 Jahre) mit einer Urkunde und einem Blumenstrauß gratulieren.
Ein heiß diskutiertes Thema bei der Versammlung war die Herstellung der Prüfungsstücke im Rahmen der Gesellenprüfung. Teilweise waren diese Prüfungsstücke laut Klages so gut ausgefallen, „dass erhebliche Zweifel daran gehegt werden mussten, ob diese von den Lehrlingen tatsächlich selbst hergestellt worden waren“. Meist wurde die Spreu vom Weizen im Rahmen der während der Prüfung von jedem Lehrling unter Aufsicht herzustellenden Arbeitsprobe getrennt. Wie man hier in der Zukunft mehr Gerechtigkeit schaffen kann, soll in Kürze geklärt werden.
Aber auch ein Austausch von Auszubildenden zwischen Betrieben unterschiedlicher Tätigkeitsbereiche zwecks Horizonterweiterung wurde zwischen den Innungsmitgliedern verabredet.
Studienrat Sigmund Küster von den Berufsbildenden Schulen (BBS) Peine berichtete danach über das Projekt „Teach me wood“ („Lehre mich Holz“), das im Rahmen eines Projektes der BBS als Europaschule zum Erfahrungsaustausch von Auszubildenden aus Estland, der Türkei, Kroatien und Großbritannien geführt hat.
Handwerks-Geschäftsführer Erwin Günter sprach abschließend unter anderem über die neuen Regelungen für Verbraucherverträge und über Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, der ab dem 1. Januar 2015 gilt. Weiterhin dränge das Handwerk auf eine Reform des Mängel-Gewährleistungsrechtes in Bezug auf die Ein- und Ausbaukosten bei mangelhaft gelieferten Materialien. Nach der derzeitigen Gesetzeslage bleibt der Handwerker laut Günter „auf diesen Kosten sitzen, wenn er Materialien vom Hersteller und Großhandel einkauft und ein Verbraucher die verbauten Materialien bemängelt“.