Peine: Nicht überall dürfen Böller gezündet werden
Peine. Die Stadt Peine weist darauf hin, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 2 in der Silvesternacht nur von Erwachsenen abgebrannt werden dürfen. Das Abbrennen außerhalb dieser Zeit ist nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig.
Die Stadtverwaltung erklärt außerdem, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Altenheimen und Fachwerkhäusern ist verboten.
Wegen der möglichen Brandgefahren ist bei Fachwerkhäusern ein Sicherheitsabstand von 30 Metern einzuhalten, wenn Böller per Hand geworfen werden. Bei der Verwendung von Raketen beträgt der Mindestabstand 100 Meter.
Bezogen auf die Stadt Peine bedeutet dies beispielsweise, dass in den Peiner Straßenzügen Damm, Kniepenburg, Schloßstraße, Rosenthaler Straße, Marktplatz und Rosenhagen entweder keine oder nur handgeworfene Knaller gezündet werden dürfen.
Kommt es, selbst bei Einhaltung dieser Mindestabstände, zu Bränden, so ist stets derjenige verantwortlich, der den Feuerwerkskörper gezündet hat. Deshalb rät die Stadt zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit allen Feuerwerkskörpern.

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