Salzgitters Einzelhandel-Konzept kommt in den Rat
Es tut sich was in Salzgitters Innenstadt: Im September lockte der Bauernmarkt wieder viele Besucher nach Lebenstedt. Foto: rk

Salzgitters Einzelhandel-Konzept kommt in den Rat

Salzgitter. Das Einzelhandelsentwicklungskonzept für das Oberzentrum Salzgitter wurde erstmalig 2006 aufgestellt. Vor dem Hintergrund der bisherigen Einzelhandelsentwicklung sowie verschiedener Anfragen für Erweiterungs- und Ansiedlungsvorhaben besteht die Not-wendigkeit, das Konzept fortzuschreiben. Die Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH (WIS) hat deshalb in Abstimmung mit der Verwaltung der Stadt Salzgitter im September 2016 die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) mit der Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes beauftragt.

Die Erarbeitung des Gutachtens erfolgte unter Einbindung der Vertreter der Ratsfraktionen, der örtlichen Interessensvertretungen der Einzelhändler, des Einzelhandelsverbandes, der Industrie- und Handelskammer sowie des Regionalverbandes Großraum Braunschweig sowie Vertretern der WIS und der Stadtverwaltung im Rahmen von vier projektbegleitenden Arbeitskreissitzungen.
Neben der Darstellung allgemeiner Tendenzen der Einzelhandelsentwicklung und der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Steuerung der Standortentwicklung im Einzelhandel, der Bewertung des Einzelhandelsangebotes in Salzgitter und seiner Entwicklung seit 2006 werden in dem Gutachten auch die gegenwärtige und künftige Nachfragesituation analysiert sowie Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Einzelhandelangebotes gegeben.
Darüber hinaus ist eine Aktualisierung der Sortimentsliste (innenstadtrelevante bzw. nicht innenstadtrelevante Sortimente) und eine Neuabgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie der Einzelhandelsentwicklungsschwerpunkte und der Nahversorgungszentren erfolgt. Für die einzelnen Gebietskategorien werden anschließend jeweils Steuerungsempfehlungen zur Einzelhandelsentwicklung und Empfehlungen zur Umsetzung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes formuliert.
Das Einzelhandelsentwicklungskonzept stellt zunächst eine informelle Planung ohne rechtliche Bindung dar. Erst durch den Beschluss des Rates der Stadt erhält es formalrechtlich die Qualität eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, das bei der Aufstellung von Bauleitplänen nach dem Baugesetzbuch zu berücksichtigen ist.
Der Beschluss des Konzepts durch den Rat ist für den 27. November vorgesehen. Der Entwurf des Konzepts kann auf der Internetseite der Stadt Salzgitter eingesehen werden.

www.salzgitter.de