Noch keine Pflanzung als Ausgleich für Klinikbau
Gifhorn. Wenn an einer Stelle zugepflastert wird, muss ein Ausgleich an anderer Stelle erfolgen, das besagt das Naturschutzgesetz. Diesen habe die Rhön AG nach dem Bau des Klinikums Gifhorn noch nicht geleistet, kritisiert Friederike Franke von der Koordinationsstelle Konu. Im Kreis-Umweltausschuss machte sie ihrem Ärger Luft.
