Stadt Salzgitter: Private Autowäsche kann teuer werden!
So ist es richtig: Wer ein strahlend sauberes Auto will, sollte in eine Waschanlage oder auf einen professionellen Waschplatz gehen. Ansonsten können Bußgelder von bis zu 5000 Euro fällig werden.

Stadt Salzgitter: Private Autowäsche kann teuer werden!

Salzgitter. Jeder kennt es: der Sommer ist da, die Sonne scheint und das Auto soll glänzen. Waschanlagen und Waschplätze sind überfüllt, sodass man zu dem Entschluss kommt, sein Auto zu Hause zu waschen. Oft sind sich die Handelnden nicht bewusst, dass sie damit gegen geltendes Recht verstoßen.

Aus diesem Anlass weist die Stadt Salzgitter darauf hin, dass das Autowaschen auf privaten Grundstücken und auf öffentlichen Flächen aus Gründen des Umwelt- und Gewässerschutzes grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Das Waschen von Fahrzeugen auf dem privaten Grundstück ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig. Weil sich bei der Autowäsche nicht nur Reinigungsmittel, sondern auch Ölrückstände, Schmierstoffe und Ruß im Abwasser sammeln können, empfiehlt die Stadt die Reinigung in Waschanlagen oder auf Waschplätzen. Diese verfügen über Abscheideranlagen, die die schädlichen Stoffe zurückhalten. Das schont die Umwelt und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Beim Waschen auf dem eigenen Grundstück würden diese Stoffe in den Regenwasserkanal und im Anschluss in die Gewässer gelangen. Das darf nicht sein.
Nur mit besonderer Genehmigung der Stadt darf auf privaten Grundstücken das Auto gewaschen werden. Dies gilt zum Beispiel für Grundstücke, bei denen eine Öl- oder Leichtflüssigkeitsabscheideranlage vorhanden ist, über die das Waschwasser in den öffentlichen Schmutzwasserkanal eingeleitet wird.
Ebenfalls nicht erlaubt ist die Fahrzeugwäsche auf öffentlichen Straßen. Das Waschen von Fahrzeugen ist kein Verkehrsvorgang und geht über den Gemeingebrauch hinaus. Daneben ist zu beachten, dass durch das Waschen auf der Straße das Waschwasser in den vorhandenen Straßenablauf und somit in die Gewässer gelangen kann.
Auch wenn das Fehlverhalten eines Einzelnen nur geringe Auswirkungen hat, ergeben sich in der Gesamtheit doch spürbare Umweltschäden.
Wer trotzdem sein Fahrzeug außerhalb von zugelassenen Waschanlagen oder Waschplätzen reinigt, dem droht ein Bußgeld bis zu 5 000 Euro.