Juristen warnen in Salzgitter vor dem Eingriff in Grundrechte
Die beiden Anwälte Rasmus Kahlen und Sven Adam informierten im Gewerkschaftshaus über das geplante Niedersächsische Polizeigesetz. Foto: ARD

Juristen warnen in Salzgitter vor dem Eingriff in Grundrechte

SZ-Lebenstedt. Die Polizei soll reagieren, noch bevor etwas passiert ist – auch wenn das heißt, Menschen einzusperren, die noch keine Straftat begangen haben. Zwei Göttinger Rechtsanwälte haben sich mit dem geplanten Niedersächsischen Polizeigesetz intensiv beschäftigt und kritisierten den Entwurf bei einer Infoveranstaltung im Gewerkschaftshaus.

Die Terrorabwehr soll verschärft werden. Dass die Polizei dafür aber erweiterte Befugnisse erhalten soll, ruft Kritiker auf den Plan.
„Wir wollen nicht, dass unter dem Deckmantel des vermutlichen Terrorverdachts die Menschen überwacht, verfolgt oder gar für mehrere Monate eingesperrt werden“, sagte die Kassiererin der IG Metall Peine-Salzgitter, Brigitte Runge. Auch die beiden Rechtsanwälte Rasmus Kahlen und Sven Adam ließen als Gäste kein gutes Haar am neuen Polizeigesetz der SPD/CDU-Landesregierung.
„Es sieht so aus, als würde es erhebliche Einschnitte in die Rechte von uns Menschen geben. Es wird sehr tief in Gundrechte eingegriffen“, erklärt Rasmus Kahlen. Die rot-schwarze Koalition wolle die Präventivhaft für terroristische Gefährder von derzeit zehn auf maximal 74 Tage ausdehnen. Den beiden Anwälten nach liegt das Problem im Begriff „Gefährder“, der sehr schlüssig klingt und sich viele darunter etwas vorstellen können. „Es ist an vielen Stellen komplex und kompliziert verfasst, dass selbst Juristen lange brauchen werden, um kleine Feinheiten rauszufiltern“, erklärt Rasmus Kahlen.
Der Entwurf sieht zudem den Einsatz von elektronischen Fußfesseln, Meldeauflagen, Kontaktverbote, Online-Durchsuchungen sowie die leichtere Überwachung von Telefonen und Wohnräumen vor. Diese neuen und erweiterten Befugnisse seien im Kampf gegen den islamischen Terror zwingend erforderlich, heißt es. „Dass man sowas mit Menschen machen kann, ohne eine strafrechtliche Verurteilung ist absurd und in meinen Augen eine überbordende Entscheidung des Gesetzgebers“, so Rasmus Kahlen. Er betont, dass auch die Polizei nicht immer alles richtig machen würde.