Die Stadt Salzgitter führt ein Sozialticket ein
Nur wer einen Berechtigungsausweis hat, bekommt in der KVG-Zentrale ein Sozialticket. Foto: rk

Die Stadt Salzgitter führt ein Sozialticket ein

Salzgitter. Die Stadt hat ein Sozial-Ticket – auch Mobilitäts-Ticket genannt – für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingeführt. Es ist ein Modellprojekt, das zunächst auf zwei Jahre angelegt ist – mit der Option, es bei Erfolg auf Dauer weiter zu führen.

Der Rat hatte Ende Dezember grünes Licht für das Mobilitätsticket gegeben. SPD, Grüne und Linke setzten sich mit 22:21 Stimmen gegen CDU, FDP und MBS durch.
Kaufen können es nur Bürger mit erstem Wohnsitz im Stadtgebiet, die einkommensabhängige, existenzsichernde Leistungen beziehen – wie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Grundsicherung oder Sozialgeld nach dem SGB II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Transferleistungen nach dem SGB VIII.
Für das Sozialtickets ist die Vorlage eines entsprechenden Berechtigungsausweises erforderlich. Diese in gelb gehaltenen Karten wollte die Stadt in den vergangenen beiden Wochen versenden. Wer aus dem geförderten Personenkreis noch keinen Ausweis erhalten hat, kann sich an seinen zuständigen Sachbearbeitern im Fachdienst Soziales oder unter Telefon (05341) 839-4030 an die Stadt wenden.
Die Monatskarte ist für Erwachsene (ab Vollendung des 14. Lebensjahres) für 25 Euro und für Kinder (von sechs bis 14 Jahre) für 15 Euro erhältlich. Sie ist jeweils vom ersten Tag bis zum letzten Tag eines Monats in allen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet Salzgitter (Tarifzone 60) gültig und kann für Fahrten in den Bussen der Kraftverkehrsgesellschaft (KVG) und der Regionalbus Braunschweig (RBB) sowie für die Züge der DB Regio AG in diesem Bereich genutzt werden.
Das Ticket, das es in der Mobilitätszentrale am Lebenstedter Bahnhof gibt, für Erwachsene gilt montags bis sonntags ab 8.30 Uhr bis Betriebsschluss. Das Ticket für Kinder gilt ganztags. Beim Kauf muss der Name im Beisein eines KVG-Mitarbeiters auf dem Sozial-Ticket eingetragen werden, da es nicht übertragbar ist und auch keine Mitnahmeregelung hat. Für Fahrten in benachbarte Tarifzonen kann der Inhaber eine Erweiterungskarte beim Busfahrer zusätzlich erwerben. Sie kostet 2,50 Euro pro Fahrt. In dem Fall gelten die Tarifbestimmungen und besonderen Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Region Braunschweig.
Um zu überprüfen, wie erfolgreich das Modellprojekt ist, wird die KVG die Nutzer beim erstmaligen Erwerb eines Sozial-Tickets befragen. Die Antworten will der Regionalverband im Zuge des Modellprojektes auswerten. Neben den Verkaufszahlen sollen die Antworten später darüber entscheiden, ob das Ticket nach der Modellphase weitergeführt wird.