Abholzung im Meerdorfer Holz: Klage gegen den Landkreis Peine
Ein Teil der abgeholzten Fläche im November 2016.

Abholzung im Meerdorfer Holz: Klage gegen den Landkreis Peine

Wendeburg-Meerdorf. Eine Abholzung in einem zwei Hektar großen Eschen- und Erlensumpfwald im Meerdorfer Holz beschäftigt am Dienstag, 16. Oktober, ab 10 Uhr, das Verwaltungsgericht Braunschweig. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Niedersachsen klagt gegen den Landkreis Peine wegen Nicht-Einhaltung des Naturschutzrechtes.

Im Spätsommer 2016 waren im Meerdorfer Holz auf einer Fläche von zwei Hektar Eschen abgeholzt worden. Die Abholzung wird vom BUND massiv kritisiert. „Laut Landschaftsschutzverordnung sind solche Kahlschläge generell verboten“, sagt Karl-Friedrich Weber, Waldexperte vom BUND Niedersachsen. „Ein Kahlschlag in einem Lebensraum nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist unvereinbar. Der Landkreis hat hier entgegen der Landschaftsschutzverordnung seine Zustimmung erteilt.“
Zudem habe es durch die Abholzung Bodenschäden gegeben. Darüber hinaus klagt der BUND an, dass die Naturschutzverbände an der Entscheidung nicht beteiligt wurden. „Uns als BUND geht es darum, dass die Verbände auch gehört werden. Die Maßnahme wäre vermeidbar gewesen“, betont Weber. Die Eschen seien in der Lage, sich von dem Pilzbefall erholen, zudem seien zehn Prozent der Bäume gegen die Krankheit immun. „Es ist wichtig, dass gerade sie ihre Samen weitergeben“, so der Experte.
Der Landkreis Peine hatte sich bereits im vergangenen Jahr zu den Vorwürfen geäußert. Damals hatte ein Kreissprecher mitgeteilt: „Da sich der Pilz von den befallenen Bäumen durch Sporen weiter verbreitet, hat sich die Forstgenossenschaft Meerdorf nach Rücksprache mit unserer Unteren Naturschutzbehörde entschlossen, die Eschen auf der Fläche komplett zu entfernen.“ Der Verordnung des Landschaftsschutzgebietes „Meerdorfer Holz“ zufolge seien zwar Kahlschläge von über einem Hektar Flächengröße verboten, „nach entsprechender Prüfung durch unsere Untere Naturschutzbehörde konnten wir für diese Maßnahme jedoch aus den geschilderten und nachvollziehbaren Gründen eine Befreiung von diesem Verbot erteilen.“ Aktuell wollte sich der Landkreis Peine mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht zu dem Fall äußern.