Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel in sechs Gebieten des Landkreises Peine

Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel in sechs Gebieten des Landkreises Peine

Kreis Peine. Vorsichtsmaßnahme wegen der Vogelgrippe im Peiner Land: Das Peiner Veterinäramt hat angeordnet, dass Geflügel wegen des gefährlichen Geflügelpest-Erregers H5N8 in Ställen gehalten werden muss. „Die Verfügung tritt am heutigen Sonntag, 30. November, in Kraft“, sagte Kreis-Sprecher Henrik Kühn. Hintergrund: In jüngster Zeit war in den Niederlanden sowie in Großbritannien die Vogelgrippe ausgebrochen, und in Mecklenburg-Vorpommern war das gefährliche Virus bei einem toten Wildvogel nachgewiesen worden.

Hühner und anderes Geflügel müssen drinnen bleiben. Foto: A

Das Friedrich-Löffler-Institut hat in einer Risikobewertung das aktuelle Einschleppungsrisiko für die gefährliche Variante des Geflügelpestvirus durch Wildvögel in Hausgeflügelbeständen als hoch bewertet.
Da es auch im Peiner Land eine Reihe von Gewässern und Feuchtgebieten gibt, die von Gastvögeln im Rahmen des Vogelzuges aufgesucht werden, beabsichtigt der Landkreis Peine der Empfehlung des Ministeriums zu folgen, und für sechs Gebiete in der Umgebung von Gewässern die Aufstallung von Geflügel anzuordnen. Betroffen davon sind: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
Das bedeutet, dass die Tiere entweder in geschlossenen Ställen oder in überdachten Volieren, deren Seitenwände so gestaltet sind, dass Wildvögel von außen nicht eindringen können, untergebracht werden müssen.

In sechs Regionen
gilt das Verbot
Betroffen sind im Peiner Land sechs Regionen. Das sind die Lengeder Teiche, der Eixer See, das Wendesser Moor, die Teiche Handorf-Klein Ilsede, die Teiche Wierthe–Gleidingen sowie die Gewässer in Adenstedt-Bülten-Solschen und die Klärteiche Clauen.

❱❱ Für Rückfragen ist das Veterinäramt unter Telefon 05171/4016055 zu erreichen.