Lebenslang im Peiner Prostituierten-Mord
Nahezu regungslos nahm der Angeklagte das Urteil zur Kenntnis. Sein Anwalt kündigte an, wahrscheinlich in Revision zu gehen.

Lebenslang im Peiner Prostituierten-Mord

Hildesheim/Peine. Das Urteil ist gefallen: Im zweiten Prozess um den Mord an einer Prostituierten bei Hofschwicheldt im November 2016 (hallo berichtete mehrfach) hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hildesheim den Angeklagten (30) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Mord aus Habgier lautet der Tatvorwurf.
Zwar sei der Tod der Frau nicht sein ursprünglicher Plan gewesen, der Angeklagte habe diesen aber in Kauf genommen, um an die Einnahmen des 40-jährigen Opfers zu gelangen.
Der 30-Jährige wurde von einem Zeugen schwer belastet, dessen Aussage zum Freispruch des ersten Angeklagten führte; DNA-Spuren am Tatort (unter anderem unter den Fingernägeln des Opfers), ein Schuh-Abdruck auf ihrem Brustkorb sowie Handy-Verbindungen brachten das Gericht zu der Überzeugung, dass der Mann der Täter sein müsse. Der Anwalt des Angeklagten kündigte an, „sehr wahrscheinlich“ in Revision zu gehen.

In der Urteilsbegründung folgte der Vorsitzende Richter Peter Peschka der Schilderung des wichtigsten Zeugen. Dieser einstige Freund des Angeklagten sei zwar ein „Betrüger, Hochstapler und Aufschneider“, daher habe das Gericht seine Aussage kritisch hinterfragt. Im diesem Fall sei es jedoch glaubhaft gewesen, dass sein Wissen den Mann belastete. Seine Aussagen seien konstant geblieben und passten zu den anderen Beweismitteln.
DNA des Angeklagten unter den Fingernägeln der Toten, ein Tropfen seines Blutes auf ihrem Top, ein Abdruck auf ihrem Brustkorb, der zu seinen Schuhen passte, sein Handy eingeloggt in der Nähe des Tatortes, all das wertete die Kammer als belastend. Handy-Nachrichten zwischen dem Angeklagten und dem Zeugen nach der Tat wiesen außerdem darauf hin, dass beide die Berichterstattung über die Ermittlungen verfolgten.
Der Angeklagte hatte für die Beweismittel seine eigenen Erklärungen geliefert; unterschiedliche Schilderungen, die „sukzessive den Ermittlungen angepasst“ wurden, so Peschka. Es handele sich um ausgedachte Geschichten und Verschwörungstheorien, denen die Kammer nicht folge.
Dadurch, dass der Zeuge sein Wissen gegenüber einer Bekannten offenbarte und diese die Behörden informierte, hätten beide geholfen, einen Justizirrtum zu verhindern, sagte Peschka. Aufgrund der neuen Informationen war der erste Angeklagte in diesem Fall im Juli 2017 freigesprochen worden.
Er sei erleichtert, dass nun das Urteil gesprochen sei, erklärte Erster Staatsanwalt Wolfgang Scholz im Anschluss an die Urteilsverkündung – nachdem der Fall 14 Monate lang seine Gedanken beschäftigt habe.