
Winter-Räumdienst in Gifhorn: Gebühren werden angepasst
Gifhorn. 2900 Gifhorner, deren Grundstücke an stark befahrenen Durchgangsstraßen und Einfallstraßen liegen, müssen für den Winterdienst zukünftig mehr zahlen. Der Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb der Stadt Gifhorn (SG) plant eine Anpassung der Gebühren.
Notwendig wird die Änderung durch ein Urteil des Lüneburger Oberverwaltungsgerichts (OVG). Die neue Satzung soll 2020 in Kraft treten. Die derzeitige Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Gifhorn entspreche nicht mehr den Vorgaben, die sich aus der aktuellen Rechtsprechung des OVG ergeben, erläutert Stadtsprecherin Annette Siemer.
Diese fordere unterschiedliche Gebührenklassen für den Winterdienst, wenn nicht in allen Straßen Winterdienst im gleichen Umfang geleistet werde.
Das bedeutet im Klartext: Für Anwohner, die an stark frequentierten Straßen wohnen (Winterdienstpriorität 1 und 2), soll es künftig eine eigene Winterdienstgebührenklasse geben (WD 1), Anlieger von Nebenstraßen – der Winterdienst erfolgt hier nur nachrangig und laut ASG auch nur dann, wenn es zu sehr starkem Schneefall kommt – landen zukünftig in der Gebührenklasse WD 3. „Für rund 5100 Anlieger kommt es durch die neue Struktur zu einer Gebührensenkung, da für sie weniger Winterdienst geleistet wird“, erläutert Siemer.
Auf ihrer Homepage nennt die Stadtverwaltung dafür ein Beispiel: Ein Anlieger wurde mit bislang 15 Frontmetern x 2,56 Euro (38,40 Euro pro Jahr) veranlagt. Je nachdem, welcher Winterdienstpriorität seine Straße zugeordnet ist, ergibt sich nun eine Gebührenerhöhung oder -senkung von rund fünf bis sechs Euro pro Jahr.
Für die Anlieger der Fußgängerzone bleibt alles beim Alten – sie sind von der neuen Gebührenstruktur nicht betroffen. Kosten für Reinigung und Winterdienst könnten unverändert gemeinsam in der Reinigungsklasse 2 auf die Anlieger umgelegt werden. Grund dafür sei, dass der Winterdienst im Bereich der Reinigungsklasse 2 in einem einheitlichen Maß geleistet werde, begründet die Stadt.
Flächenmaßstab statt Frontmetermaßstab beim Winterdienst: Anlieger von Grundstücken, die bislang mit der kürzeren Seite an die Straße angrenzen, werden künftig tiefer in die Tasche greifen müssen, Anlieger von Grundstücken, die bislang mit der längeren Seite an die Straße angrenzen, werden zukünftig weniger zahlen.
„Es geht nicht um Mehreinnahmen für den ASG, sondern um eine gleichmäßigere Verteilung der Gebührenlast“, sagt ASG-Chef Peter Futterschneider