Kreis Gifhorn: Betreuungsgeld startet im August
Kreis Gifhorn. Die Bundesregierung hat das Betreuungsgeld beschlossen – das Gesetz tritt zum 1. August in Kraft. Eltern, die ihre Kleinkinder nicht in eine öffentliche Betreuung geben, erhalten in der ersten Stufe 100 Euro pro Monat. Darauf weist die Landkreisverwaltung hin und gibt Infos zu den Bedingungen und Abläufen, damit das Geld vom Bund auf dem Konto landet.
Die Bedingungen, auf die es beim Betreuungsgeld ankommt, sind die folgenden:
Einen Anspruch auf Betreuungsgeld hat, wer
• einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
• mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
• für das Kind keinen Platz in einer aus öffentlichen Mitteln geförderten Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege) in Anspruch nimmt.
Die Zahlung ist unabhängig von Einkommen, Vermögen oder Arbeitszeiten der Eltern. So lange die genannten Kriterien erfüllt sind und das Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde, zahlt der Bund 100 Euro für maximal 22 Lebensmonate des Kindes (15. Lebensmonat bis Ende 36. Lebensmonat). Ab August des kommenden Jahres wird der Betrag auf 150 Euro angehoben.
Wenn den Eltern noch Elterngeld zusteht, müssen sie dieses erst vollständig bezogen haben, bevor das Betreuungsgeld ausgezahlt werden kann.
Zuständig für die Bearbeitung der Betreuungsgeldanträge ist die Elterngeldstelle des Fachbereiches Jugend des Landkreises Gifhorn im Kreishaus II. Dort können die Antragsformulare ab sofort abgeholt werden. Beratung und Bearbeitung übernehmen Ursula Fode, Tel. (05371) 82564, Thomas Hardt, Tel. (05371) 82563 oder die Abteilungsleiterin Silvya Böker, Tel. (05371) 82504.


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