Gifhorner Tierquäler sind jetzt ein Fall für den Staatsanwalt
Gifhorn. Die drei Beschuldigten, die Anfang Juni eine einjährige Dobermann-Hündin im Maikampsee ertränkt haben sollen (Rundblick berichtete), müssen mit harten Strafen rechnen. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat Anklage wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhoben. Laut Bernd Seemann, Sprecher der Staatsanwaltschaft, ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich.

Die Grausamkeit, mit der drei Beschuldigte eine einjährige Hündin getötet haben sollen, sorgte bundesweit für Schlagzeilen.
„Weil sie gemeinschaftlich handelnd ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet und ihm zuvor über einen längeren Zeitraum Leiden zugefügt haben“, müssen sich eine 36-jährige Gifhornerin, ihr Lebensgefährte (41) und ein 50-jähriger Bekannter vor dem Gifhorner Strafrichter verantworten, erklärt Seemann. Aus Ärger darüber, dass der Hund nicht stubenrein gewesen sei, habe das Trio diesen getreten, ihm anschließend mit Klebeband Pfoten und Schnauze verschnürt und ihn danach in den See geworfen, geht Seemann auf die Anklageschrift vom 24. Juni ein. Die Tat hätten die Frau und die Männer inzwischen eingeräumt, so Seemann.
Der Prozess findet vor dem Gifhorner Amtsgericht statt. „Ein Termin steht noch nicht fest“, erklärt der Oberstaatsanwalt. Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder hohe Geldstrafen.Die grausame Tötung des Tieres hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

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