Wolfsburg: Mietpreisbremse kommt
Wegen des „angespannten Wohnungsmarktes“: Das Land Niedersachsen führt in Wolfsburg die Mietpreisbremse ein. Archiv

Wolfsburg: Mietpreisbremse kommt

Wolfsburg. Die Mietpreisbremse kommt. Der Mieterverein sieht’s positiv, Vermieter-Verbände sind auf dem Baum, die Stadt und die großen Wohnungs-Gesellschaften bleiben gelassen: Große Auswirkungen auf das Mietniveau in Wolfsburg werde es kaum geben.
Knapp 60 Prozent der Bestandwohnungen bewegten sich ohnehin zwischen günstigen vier und sechs Euro kalt pro Quadratmeter, sagt Tobias Fruh (VWI): „Wir sehen eher das Risiko, dass das grundsätzlich ausgewogene und vertrauensvolle Verhältnis von Mietern und Vermietern stark beeinträchtigt werden könnte.“ Auch die Neuland (Durchschnittsmiete 5,60 Euro) ist skeptisch, wie Sprecher Markus Karg erläutert: „Für Vermieter, die sich für nachhaltiges und bezahlbares Wohnen einsetzen, wird die Praxis eher erschwert.“
Von günstigen Quadratmeterpreisen in Wolfsburg will der Mieterverein nichts hören: „In den letzten Jahren sind die Preise exorbitant angestiegen“, sagt dessen Rechtsanwalt Hans Hermann Droßel. Auch die großen Gesellschaften hätten in den letzten Jahren „regelmäßig Erhöhungen vorgenommen“.
Das aber in den vergangenen fünf Jahren um lediglich neun Prozent, wie die Stadt dem Land in einer Stellungnahme mitgeteilt hatte. Insgesamt, so Sprecher Ralf Schmidt, gebe es „nur ein wirksames Mittel, die Preise in der Balance zu halten. Und das ist genügend Wohnraum.“ Vor diesem Hintergrund sei die Stadt bekanntlich dabei, bis 2020 mindestens 6000 neue Wohnungen zu schaffen.
Nur der Eigentümerverband Haus und Grund ist auf dem Baum. Die Einführung der Mietpreisbremse sei „skandalös“, wettert der Vorsitzende Dr. Hans Reinold Horst. Er dreht den Spieß um: Vermieter sollten noch schnell „vor Einführung der Verordnung ihre Mieten überprüfen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erhöhen“.


Info: Mietpreisbremse

Das Land Niedersachsen hat zum 1. Dezember die Einführung der „Mietpreisbremse“ für 19 Städte mit „angespanntem Markt“ beschlossen, darunter Wolfsburg. Folge: bei Mieterwechsel darf die neue Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Allein: In Wolfsburg gibt es gar keinen Mietspiegel und damit auch keine „ortsübliche Vergleichsmiete“, die herangezogen werden könnte. Zuständig dafür wäre die Stadt, dazu verpflichtet ist sie vom Gesetzgeber aber nicht.
Und so bleibt es den Vermietern überlassen, anhand von drei Vergleichsmieten – oft aus dem eigenen Bestand – die „ortsübliche Vergleichsmiete“ darzulegen.