Masern-Impfungen sind Pflicht nicht nur in Salzgitter
Keine Angst vor der Spritze: Am 1. März 2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Foto: rk

Masern-Impfungen sind Pflicht nicht nur in Salzgitter

Salzgitter​. Eine Masern-Impfpflicht in Schulen und Kindergärten gilt seit einer Woche. In Salzgitter waren aber schon 2018 bereits 94,6 Prozent der Schulanfänger ausreichend geschützt – in der Stadt wurden seit Jahren keine Masernfälle dokumentiert.

Am 1. März trat bundesweit das Masernschutzgesetz in Kraft. Damit ist die Impfung für Kinder, die in die Kita oder Schule gehen, verpflichtend. Sie gilt auch für Tageseltern, Kita-Personal, Lehrkräfte und Beschäftigte im Medizinbereich.

Davon ausgenommen sind Kinder unter einem Jahr, Personen, die die Impfung nicht vertragen und vor 1970 Geborene. Zunächst ist das Gesetz nur für Kinder relevant, die ab Anfang März neu in betroffenen Einrichtungen aufgenommen werden und für Personen, die dort eine neue Beschäftigung beginnen. Alle anderen haben Zeit bis zum 31. Juli 2021, um den Nachweis über ihre erfolgte Impfung oder eine bestehende Immunität zu erbringen.

„Ziel des Gesetzes ist es, den individuellen Schutz speziell von stark gefährdeten Personengruppen zu verbessern und einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Masern-Infektionen zu erreichen“, erklärt Uwe Kuhlmann, Regionalgeschäftsführer der IKK classic. „Deshalb hat die Bundesregierung den Fokus auf Personen gelegt, die regelmäßig in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen.

Was ist für Eltern zu beachten? Nur wenn der Impf-Nachweis erbracht wird, darf das Kind in eine Kindertagesstätte oder in die Tagespflege aufgenommen werden. Eltern müssen daher davor selbst für einen entsprechenden Schutz ihrer Kinder sorgen. Dafür gilt: ​Kinder im Alter ab dem 1. Lebensjahr bis zum 2. Geburtstag benötigen mindestens eine Impfung. Danach sind für ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene zwei Impfungen nach dem Gesetz vorgeschrieben (entspricht auch der allgemeinen Empfehlung).

Für Kinder die vorher schon in Betreuung waren, gilt eine Frist bis zum 31. Juli 2021, bis dahin muss der Nachweis erbracht sein –sonst folgt eine Meldung an das Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter. Dieses kann, wenn eine vorherige Impfberatung der Eltern erfolglos war, ein Betretungsverbot für das Kind anordnen.

Auch für schulpflichtige Kinder gilt die Impfpflicht. „Es wird dringend empfohlen, die notwendige Impfung durchführen zu lassen bzw. ärztlichen Rat einzuholen“, heißt es aus dem Rathaus. Das neue Gesetz erleichtert auch die Möglichkeit, sich oder seine Kinder impfen zu lassen. Dazu ist seit dem 1. März jeder Arzt berechtigt.

Wissenswertes

Eine Masern-Infektion ist anders als vielfach angenommen keine harmlose Kinderkrankheit. Häufig führt sie zu Komplikationen und Folgeerkrankungen, dazu gehört im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung. Außerdem gehören Masern zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Europaweit wurden im Jahr 2018 über 12.350 Masernfälle gemeldet.

Die IKK classic hat die Statistiken des Robert Koch-Instituts ausgewertet, demnach sind 2018 insgesamt 544 Personen in Deutschland an Masern erkrankt, 2019 waren es 514. Nordrhein-Westfalen war mit 135 Fällen im vergangenen Jahr das am stärksten betroffene Bundesland. Niedersachsen folgte mit 90 Erkrankten auf Platz zwei, wobei das Zentrum im Landkreis Hildesheim lag. Allein dort wurden 46 Infektionen gemeldet. Im Nachbarlandkreis Peine kamen weitere zehn hinzu. In Salzgitter wurde 2002 die letzte Infektion mit dem Masernvirus gemeldet.