Peiner Messerstecher muss für viereinhalb Jahre in Haft
Peine/Hildesheim. Im Fall des Messerstechers aus Peine-Stederdorf ist das Urteil gefallen: Der 48-jährige Angeklagte muss für 4,5 Jahren hinter Gitter. Damit folgte das Landgericht Hildesheim dem Antrag der Staatsanwaltschaft (hallo berichtete).
In einem Streit, in dem es um zehn geschuldete Euro ging, griff der Angeklagte eine 19-jährige Frau tätlich an, dann verletzte er sie mit einem Messer. Als ihr 24-jähriger Freund, ein Hausmitbewohner des Angeklagten, schlichtend eingreifen wollte, wurde auch er mit dem Messer verletzt.
Der Vorwurf des versuchten Mordes beziehungsweise Totschlags war aufgrund der Aussagen der Beteiligten nicht haltbar. Stattdessen wurde der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen verurteilt.
Der Verteidiger des Angeklagten hatte eine Unterbringung in einer therapeutischen Klinik gefordert. Grund seien Alkohol- und Drogenprobleme des Angeklagten. Das Gericht sah hingegen für diese Forderung keine gesetzliche Grundlage.

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