Kreis Peine: Kein Altkleider-Monopol für A+B
Erfolg für gewerbliche Altkleidersammler: Das Verwaltungsgericht Braunschweig urteilte, dass die Stadt Peine und die Gemeinde Edemissen der A+B keine Monopolstellung ermöglichen dürfen.

Kreis Peine: Kein Altkleider-Monopol für A+B

Landkreis Peine/Braunschweig. Wer glaubt, Altkleider seien besserer Müll, wurde am Donnerstag vor einer Woche im Verwaltungsgericht Braunschweig eines Besseren belehrt: Das Gericht entschied, dass die Stadt Peine den bisher laufenden Vertrag mit der kommunalen Gesellschaft A+B kündigen muss und auch die Gemeinde Edemissen A+B keine exklusive Zusage machen darf.

Da das Geschäft mit den Altkleidern durchaus lukrativ sein kann, hatten Günther Wingerning aus Salzgitter und die Peine Firma Ginotex geklagt und Recht bekommen. Hintergrund der Entscheidung ist ein Parallelverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg, das eine solche Monopolisierung für rechtswidrig erklärte. Wie der Braunschweiger Rechtsanwalt Dr. Christof Sieverts erklärte, sollen durch diese Entscheidung der Wettbewerb und gewerbliche Sammler gestärkt werden.
Die Gemeinde Edemissen reagierte umgehend auf das Urteil aus Lüneburg und gab vor Gericht an, die bestehenden Verträge mit A+B zum Jahresende auslaufen zu lassen. Die Vergabe der Stellplätze für Altkleidercontainer auf gemeindeeigenen Wertstoffinseln soll nun ab dem 1. Januar 2019 öffentlich ausgeschrieben werden. Bis dahin könne die Gemeinde dem Kläger lediglich vier Stellplätze anbieten – ein Angebot, das Rechtsanwalt Sieverts ablehnte. Zu Recht, denn das Verwaltungsgericht Braunschweig entschied nun, dass die geschlossene Nutzungsvereinbarung mit A+B rechtswidrig ist und die Vergabe der Sammelplätze umgehend neu ausgeschrieben werden muss.

Die Stadt Peine hingegen ließ es von Anfang an auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig ankommen. „Es kann nicht sein, dass die Stadt ab sofort leichtfertig Sondernutzungs-Erlaubnisse erteilt, ohne zu wissen, wer dort überhaupt seine Container aufstellen wird“, begründete Rechtsanwältin Ilka Michos die Haltung der Stadt Peine.
Am Ende schloss sich das Verwaltungsgericht in Braunschweig dem Urteil aus Lüneburg an und erklärte auch hier die mit A+B geschlossene Nutzungsvereinbarung für nicht rechtens.
Zukünftig muss die Stadt Peine über eine Neuvergabe entscheiden. „Das heißt nicht, dass Herr Wingerning automatisch nachrückt“, erklärte der Richter. „Aber er muss wenigstens die Chance bekommen, auch mal einen Stellplatz abzubekommen.“ Die Stadt Peine behält sich vor, eventuell noch Berufung gegen das Urteil einzulegen.