Wirbel um Nicolaihof-Kauf durch die Stadt Gifhorn: Ratsherr spricht von Verstoß
In der Kritik: Die Stadt erhielt vom Verwaltungsausschuss grünes Licht, den Nicolaihof zu kaufen. Darin sieht FDP-Ratsherr Dr. Stefan Armbrecht einen Verstoß gegen die Hauptsatzung der Stadt. Photowerk

Wirbel um Nicolaihof-Kauf durch die Stadt Gifhorn: Ratsherr spricht von Verstoß

Gifhorn. Grünes Licht gab die Stadt Gifhorn jüngst für den Kauf des Nicolaihofes und sah damit die Chance, einen wichtigen Teil der Innenstadt wieder mit Leben zu füllen. Pläne gibt es bereits einige. Jetzt könnte sich das Vorhaben verzögern: FDP-Ratsherr Dr. Stefan Armbrecht kritisiert das Verfahren und spricht von einem Verstoß gegen die Hauptsatzung.
In einer nicht öffentlichen Sitzung am Donnerstag vergangener Woche hatte der Verwaltungsausschuss dem Kauf des Nicolaihofes zugestimmt. Als nächster Schritt sollte der Notartermin folgen. Bürgermeister Matthias Nerlich strebte eine zügige Übernahme an – die jetzt ins Stocken gerät. Denn Armbrecht sieht in dem Kauf einen Verstoß gegen die Hauptsatzung der Stadt. Bei Vermögensgeschäften von mehr als 60.000 Euro sei der Rat zu beteiligen, kritisiert der Liberale. Er will nun die Kommunalaufsicht einschalten.
„Der Erwerb dieser Immobilie mag durchaus gerechtfertigt sein – dies ist jedoch keine Begründung dafür, selbstverfasste Regeln im Umgang mit städtischem Vermögen zu missachten“, so Armbrecht. Politik und Verwaltung seien gehalten, mit den ihnen anvertrauten Mitteln ordnungsgemäß umzugehen.
Um dieses zu gewährleisten, habe sich die Stadt Gifhorn eine Hauptsatzung gegeben, in der klar geregelt sei, „dass der Rat bei Beteiligung aller im Rat vertretenen Mitglieder über Rechtsgeschäfte beschließt, die einen Vermögenswert von 60.000 Euro übersteigen“. „Dieses ist hier eindeutig der Fall“, so Armbrecht. Eine rechtfertigende Eilbedürftigkeit sei weder in der Verwaltungsvorlage beschrieben noch objektiv zu erkennen, legt der FDP-Ratsherr nach. Der Gifhorner Nicolaihof stehe schon seit langer Zeit zum Verkauf, habe wegen seiner Bausubstanz bisher jedoch keinen privaten Käufer finden können.
„Dass die Verwaltungsspitze und die politischen Vertreter fast aller Parteien sich über selbstverfasste Regeln hinweg setzen, lässt das Verständnis der Bürger für ihr eigenes Fehlverhalten und deren Folgen sicher schwinden“, glaubt Armbrecht – und verweist auf Verwarnungen und Bußgelder in sechsstelliger Höhe, die die Stadt laut Verwaltungsbericht von Gifhorner Bürgern kassiert habe.
„Nach eingehender Prüfung teilen wir die geäußerten Bedenken“, sagt Nerlich. „Das Thema kommt in die nächste Ratssitzung, um es dort abschließend beraten zu lassen“, räumt der Verwaltungschef den Fehler ein.