4,5 Jahre Haft für Kinderschänder

4,5 Jahre Haft für Kinderschänder

Wolfsburg. Im Fall des Kinderschänders aus Wolfsburg hat das Landgericht Baden-Baden vergangenen Donnerstag sein Urteil gefällt. Der 34-Jährige muss für viereinhalb Jahre hinter Gitter. Er hatte gestanden, in Velpke ein Mädchen (10) missbraucht und in Rastatt den schweren Missbrauch einer Elfjährigen fotografiert zu haben.

Landgericht Baden-Baden: Hier wurde der Wolfsburger gestern zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Foto: Knopf

Seit August musste sich Michael N. vor dem Landgericht in Baden-Baden verantworten. Der Hintergrund: Er hatte im Jahr 2009 in Rastatt mit der Kamera aufgenommen, wie ein Pädophiler seine Stieftochter (11) missbrauchte. Nach der Anklageerhebung in diesem Fall verging er sich dann in Velpke auch noch mehrfach an einer zehnjährigen Freundin seiner eigenen Kinder. Vor dem Landgericht Baden-Baden legte der Mann nach anfänglichem Schweigen ein umfassendes Geständnis ab. Weil er im Laufe des Prozesses den Missbrauch an einer Freundin seiner Kinder bei sich zu Hause einräumte und dem Mädchen so eine weitere Zeugenaussage ersparte, fiel das Urteil etwas milder aus. Der Mann war früher Bildungsreferent des „Zentrums Demokratische Bildung“.

Der Verteidiger bat um Milde für seinen Mandanten und diese ließ das Gericht auch walten – mit einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren blieb der Vorsitzende deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die fünfeinhalb Jahre gefordert hatte.
Die Tränen, die der Beschuldigte in seiner Vernehmung vergoss, seien Krokodilstränen, rügte der Staatsanwalt. „Sie haben schon einmal ein Leben zerstört und auch die Kinder waren Ihnen egal.“ Auch der Fall der damals Elfjährigen aus Rastatt, in dem nicht nachgewiesen werden konnte, dass sich der Beschuldigte selbst an ihr verging, wiege sehr schwer.

Das Urteil nahm der 34-Jährige mit versteinerter Miene entgegen. Über seinen Anwalt ließ er sein Bedauern über die Taten mitteilen.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hielten sich die Berufung offen.