Bundesstraße 188 im Landkreis Gifhorn: Sexmobil-Verbot bisher ohne Wirkung
Trotz des Verbots: Immer noch stehen viele Sexmobile an den Waldzufahrten entlang der B 188 im Landkreis Gifhorn. Foto: Photowerk

Bundesstraße 188 im Landkreis Gifhorn: Sexmobil-Verbot bisher ohne Wirkung

Landkreis Gifhorn. Das Verbot für das Abstellen von Sexmobilen entlang der B 188 im Kreis Gifhorn zeigt keine Wirkung. Offenbar ist das Geschäft einträglich genug, dass die Betreiber Bußgeld locker in Kauf nehmen.
Wegen der Unfallgefahr durch abrupt bremsende Linksabbieger ist das Abstellen der rot beleuchteten Wohnmobile an Waldzufahrten seit vorigem Jahr tabu – eigentlich. „Es ist für Außenstehende vermutlich etwas wenig passiert“, umschreibt Bernd Mühlnickel von der zuständigen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr den Eindruck, den Verkehrsteilnehmer auf der B 188 bekommen. Denn die Camper stehen noch dort, wo sie nicht sollen.
Wie wurde denn auf die neue Regelung reagiert? „Es gibt das ganze Spektrum“, sagt Mühlnickel. Einige Wohnmobile stünden nicht mehr an der B 188. „Ob sich die Betreiber andere Plätze gesucht haben, wissen wir jedoch nicht.“ Dann gebe es jene Betreiber, die das Bußgeld zahlen und einfach weiter dort stehen bleiben. Zur dritten Kategorie gehörten jene, die Einspruch eingelegt haben. „Wir kommen in Korrespondenz mit Anwälten“, so Mühlnickel. Die Landesbehörde greift nun zu juristischen Mitteln. „Wir werden Ende des Monats den einen oder anderen Fall an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.“
Fachleute erwarten für die Sexmobile noch aus einer ganz anderen Richtung eine ungewisse Zukunft. Das neue Prostituiertenschutzgesetz sieht strengere Vorschriften zum Betrieb vor – gerade in Hinblick auf die Hygiene. Doch auch das ist laut Landrat Dr. Andreas Ebel immer noch in Arbeit. „Maßgeblich hierfür ist, dass seitens des Landes Niedersachsen Ausführungsbestimmungen zu den Mindestanforderungen von Prostitutionsfahrzeugen erlassen werden.“ Der Landkreis warte noch auf solch eine Grundlage, um gerichtsfest entscheiden zu können.